Zweite Betriebskostenabrechnung rechtens?
Hallo zusammen,
Folgendes wir haben im Februar eine Betriebskostenabrechnung bekommen für das Jahr Januar bis Dezember 23, haben die Nachzahlung bezahlt.
Jetzt haben wir plötzlich noch eine Betriebskostenabrechnung erhalten, ebenfalls für das Jahr 2023, für eine Wasserzahlung in Höhe von fast 300 Euro.
Ich habe extra nachgeschaut, es ist beides für das Jahr 23, und die Wasser abrechnung war in der ersten abrechnung auch mit drin.
Natürlich werde ich noch mit unserer Vermieterin Rücksprache halten, wollte mich aber hier mal umhören ob jmd weiß ob das rechtens ist? Es kann doch nicht sein das wir zwei mal im Jahr was nachzahlen müssen, zumal die Nebenkosten auch gestiegen sind um über 100 Euro in den letzten 2 Jahren.
Kennt sich da jmd aus?
Achso wir leben in einem Mietshaus, mit 3 Parteien, in einer davon lebt auch die Vermieterin.
Danke und liebe Grüße
3 Antworten
Lass dir Einsicht über die genauen Abrechnungen geben. Du hast Recht auf komplette Akteneinsicht, was die Nebenkosten angeht.
Damit kannst du überprüfen, ob die Forderungen rechtens sind.
Klar darf ein Vermieter eine fehlerhafte Abrechnung innerhalb der Abrechnungsfrist korrigieren. Dennoch würde ich mal schauen, wie hoch die Wasserkosten insgesamt sind und mit dem Vorjahr vergleichen. Wenn es ein signifikanter Unterschied ist, dann lass Dir die Abrechnungen zeigen.
Grundsätzlich ist der Vermieter für 2023 noch in der Frist und er kann die bei einem Fehler noch korrigieren.