muss ich mein Auto auf meinem Grundstück umparken weil sich Nachbar gestört fühlt?

4 Antworten

Sorry, aber ein Fachanwalt für Verkehrsrecht würde erst einmal ganz tief durchatmen, einen Cappuccino kommen lassen und die Matchbox-Autos aus der Schublade holen.

Solange das Fahrzeug nicht in die Einfahrt hineinragt, dürfte es keine Ansprüche des Nachbarn geben. Ja selbst eine mögliche Sichtbehinderung spielt keine Rolle. Der Gesetzgeber verlangt langsames Hineintasten in den fließenden Verkehr.

http://www.rechtslexikon.net/d/grundstuecksein-und-ausfahrt/grundstuecksein-und-ausfahrt.htm

Wenn es da eine Grundstücksgrenze gibt darf die natürlich nicht überschritten werden, wahrscheinlich hat Dein Lebensgefährte da mal nicht aufgepasst gehabt.

Was die Höhe betrifft geht das den Nachbar gar Nichts an, die Gesetzlage sagt dazu gaz klar dass man vorsichtig in die Strasse fahren muss und wenn man Nichts sieht sich ggf einweisen lassen muss. Wie das in der Realität funktionieren soll hat der Gesetzgeber nicht genannt, aber theoretisch kann euch das auch egal sein.

Nun lebt ihr aber in Nachbarschaft und müsst es ja miteinander aushalten, so solltet ihr versuchen gemeinsam zu einer Lösung zu kommen, evtl mittels einem Spiegel. Natürlich ist es ärgerlich für den Nachbar, da jetzt schlecht zu sehen, aber verbieten das Fahrzeug da hinzustellen kann der nicht so lange es nicht in sein Grundstück ragt.

Es geht doch meinen Nachbarn nix an ob ich einen Porsche, vw oder Kombi
besitze und wo ich den auf dem Grundstück meines Vermieters hinstelle
solange der einverstanden ist oder?

^^ Genau, so ist es! Wenn deinem Nachbarn das nicht passt, soll er sich bei deinem Vermieter beschweren. Du machst erst mal gar nichts anders als sonst!

Es geht ihn aber etwas an, wenn die Grundstücksgrenze nicht eingehalten wird.

Da es kein eingetragener Parkplatz ist, kann er schon im Recht sein.

Kann man beim Grundbuchamt klären.

Manchmal hilft es, sich in die Lage des anderen zu versetzen. Keiner findet es angenehm, wenn plötzlich die Sicht versperrt ist und man auf ein Auto schauen muss, wenn die Berechtigung zum Abstellen eines Autos fehlt.


Vg1987 
Beitragsersteller
 20.08.2016, 14:38

Ja wir schauen jetzt auf alle Fälle, dass wir nicht mehr über die Grenze kommen! Aber es muss doch kein eingetragener Parkplatz sein, wenn es auf dem Privatgrundstück vom Vermieter steht oder bin ich da falsch? Weil wir parken ja nicht auf dem Gehweg oder einer Grünfläche sondern auf dem Grundstück direkt! 

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Goodnight  20.08.2016, 14:43
@Vg1987

Es gibt eben eine Grenze die man zum anderen Grundstück einhalten muss, die die Sicht nicht versperren darf. Es kann eben schon sein, dass ihr das Auto dort nicht dauerhaft parken dürft.

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