Wo kann ich Eigentum eines anderen abgeben?

1 Antwort

Kannst du denn davon -sicher- ausgehen, dass der ehemalige Freund nicht die Eigentumsrechte vollständig aufgegeben hat und die Gegenstände als Müll betrachtet? Nein?

Erste und einfachste Möglichkeit, erkundige dich bei der Meldebehörde. Gefängnisinsassen werden angemeldet mit der JVA-Adresse. Du kannst dein berechtigtes Interesse begründen und bekommst theoretisch Auskunft. Das kostet allerdings etwas, die Gebühren sind Ländersache. siehe § 44 BMGes. Dann kannst du in der JVA schriftlich anfragen was damit geschehen soll.

Sollte er nach deiner Meinung das Eigentum aufgegeben haben und der Aufenthaltsort tatsächlich nicht ermittelbar sein, kann es sich um Fundsachen handeln. Frage bei deinem Ordnungsamt nach, ob diese Sachen als Fundsachen behandelt werden könnenm gegebenenfalls wirst du sie recht schnell los. Das sollte dann natürlich nicht Müll sein.

Dritte Option wäre die kostenpflichtige Einlagerung und ggfls. Verwertung nach Fristablauf (965 ff BGB?). Hier wäre jedoch ein anwaltliches Gespräch ratsam. Auf jeden Fall konkrete Auflistung und sachgerechte Einlagerung durchführen.