Zwangsarbeit in Gefängnissen?
Wieso ist in 14 von 16 Bundesländern Zwangsarbeit für Gefängnisinsassen erlaubt?
Nur Rheinland-Pfalz und Brandenburg haben diese Regelungen aufgrund der Vergangenheit gekippt.
Ist es moralisch Vertretbar in Bezug auf Zwangsarbeit von Menschen in Nazi-Deutschland?
In Spanien und Frankreich gibt es auch keine Zwangsarbeit?
Die Menschen bekommen ja nicht mal den Mindestlohn wenn sie Zwangsarbeiten müssen.
4 Antworten
Es ist rechtlich zulässig. Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz:
Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.
in 14 von 16 Bundesländern ist es erlaubt.
Das Grundgesetz gilt in allen 16 Bundesländern, also ist es auch in Rheinland-Pfalz und Brandenburg erlaubt.
Nein. Die Gefängnisse sind in den Händen der Bundesländer. Jedes Bundesland darf die Gesetze seit September 06 selber gestalten. Seit dem gilt Föderalismus.
Ja und? Wenn zwei Bundesländer auf die rechtlich zulässige Arbeitspflicht verzichten, ist das deren Entscheidung, ändert aber nichts daran, dass Artikel 12 Absatz 3 GG auch dort gilt.
Kann man auch nicht, das ist an den Haaren herbei gezogen. Damals gab es den Begriff Vernichtung durch Arbeit':
S T R A F E und eventuell ein wenig Wiedergutmachung der Gesellschaft gegenüber?
der Staat muss doch sehen wie er sein System finanziert...und wo geht es einfacher als bei Inhaftierten....wer soll da klagen?Die Gefangenen? Und natürlich nennt man es nicht so...das hört sich nicht Menschenfreundlich an...Zwang..sowas gibt es bei uns nicht...nur Pflicht.
Wie werden die Insassen denn konkret gezwungen, wenn sie sich weigern?
Nein, es gibt aber kleinere Sanktionen und sie müssen sich an den Haftkosten beteiligen.
Die, die arbeiten haben Kost und Logie frei.
Ja in 14 von 16 Bundesländern ist es erlaubt.
In RLP und BR hat man das nicht, wegen der Vergangenheit.
Das Jüdische Volk musste auch Zwangsarbeiten.
Auf den KZs stand: „Arbeit macht frei“
Deshalb finde ich es moralisch nicht vertretbar