Zwangsarbeit in Gefängnissen?

4 Antworten

Es ist rechtlich zulässig. Artikel 12 Absatz 3 Grundgesetz:

Zwangsarbeit ist nur bei einer gerichtlich angeordneten Freiheitsentziehung zulässig.

https://dejure.org/gesetze/GG/12.html


buah181 
Beitragsersteller
 21.07.2020, 11:30

Ja in 14 von 16 Bundesländern ist es erlaubt.
In RLP und BR hat man das nicht, wegen der Vergangenheit.

Das Jüdische Volk musste auch Zwangsarbeiten.

Auf den KZs stand: „Arbeit macht frei“

Deshalb finde ich es moralisch nicht vertretbar

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PatrickLassan  21.07.2020, 11:34
@buah181
in 14 von 16 Bundesländern ist es erlaubt.

Das Grundgesetz gilt in allen 16 Bundesländern, also ist es auch in Rheinland-Pfalz und Brandenburg erlaubt.

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PatrickLassan  21.07.2020, 11:39
@buah181

Ja und? Wenn zwei Bundesländer auf die rechtlich zulässige Arbeitspflicht verzichten, ist das deren Entscheidung, ändert aber nichts daran, dass Artikel 12 Absatz 3 GG auch dort gilt.

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annie80  21.07.2020, 14:20
@buah181

Ich glaube nicht dass man die Zwangsarbeit von Juden mit denen von heutigen Häftlingen vergleichen kann.

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S T R A F E und eventuell ein wenig Wiedergutmachung der Gesellschaft gegenüber?

der Staat muss doch sehen wie er sein System finanziert...und wo geht es einfacher als bei Inhaftierten....wer soll da klagen?Die Gefangenen? Und natürlich nennt man es nicht so...das hört sich nicht Menschenfreundlich an...Zwang..sowas gibt es bei uns nicht...nur Pflicht.

Wie werden die Insassen denn konkret gezwungen, wenn sie sich weigern?


DogDiego  21.07.2020, 12:18

Nein, es gibt aber kleinere Sanktionen und sie müssen sich an den Haftkosten beteiligen.

Die, die arbeiten haben Kost und Logie frei.

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Oponn  21.07.2020, 12:21
@DogDiego

Wie beteiligt man sich ohne Einkommen an deń Haftkosten? Welche Sanktionen gibt es denn?

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