Zusammenziehen mit Freund als WG?


28.02.2021, 14:31

Muss ich einen Kautionsbetrag reinschreiben oder kann ich den sozusagen sein lassen ?

5 Antworten

Ein Jahr geltet ihr so oder so als WG, also spart euch die Lügen.

Als Hauptmieterin musst du einen Untermietvertrag aufsetzen, ich würde ein Modell mit Pauschalmiete empfehlen, da das Amt dann seinen Anteil auch an Nebenkosten übernimmt, die er eigentlich aus seinem HartzIV-Bezug zahlen müsste (Strom, Telefon usw.). Außerdem spart ihr GEZ, solange er vom Amt lebt.

Achte darauf, dass du tatsächlich als einzige im Vertrag mit dem Vermieter stehst, alles andere macht es im Falle einer Trennung extrem unangenehm. Und überleg dir auch, ob du im nächsten Jahr weiter für ihn aufkommen willst. Hartz IV bedeutet, dass Arbeit bei ihm keine allzu große Priorität hat, was sich oft nicht nur finanziell bemerkbar macht...

du musst klären ob du Untermieter haben darfst. kläre das mit dem Vermieter erstmal. und such dir einen Freund der einen Job hat

Für den Untermietvertrag gibt es Muster im Netz. Und warum sollte das NICHT möglich sein? Erst nach Ablauf eines Jahres, könnte das JobCenter von euch verlangen, zu BELEGEN, dass ihr eben KEINE Bedarfsgemeinschaft seid.

Dann allerdings könnte das JC einfach die Leistung einstellen, wenn ihr das nicht nachvollziehbar belegen könnt.

Ich hab ein super Wohnungsangebot von einer Freundin bekommen. ca 500€ warm. Ich übernehme sie von ihr. Also werden die Kosten soweit die gleichen sein.

Davon kannst du nicht ausgehen. Der Vermieter darf durchaus bei einem neuen Mietvertrag die Miete erhöhen.

Ich arbeite Vollzeit. Mein Freund lebt allerdings vom Jobcenter von Hartz 4.
Wir wollen zusammen ziehen und haben überlegt es als WG beim Jobcenter anzugeben mit Untermietervertrag.

Das ist eine ganz riskante Schiene. Das JC wird euch eine eheähnliche Gemeinschaft unterstellen und von dir verlangen, dass du deinen Freund mit finanzierst.

  • Du begehst eine Straftat, wenn du das Zusammenziehen und die Bedarfsgemeinschaft als WG tarnst. Dessen solltest du dir bewusst sein. Ihr schädigt damit die Solidargemeinschaft.
  • Ihr müsst damit rechnen, irgendwann belegen zu müssen, dass ihr keine Bedarfsgemeinschaft seid. Das Amt kann die Wohnung auch besichtigen (getrennter Kühlschrank, kein gemeinsames Schlafzimmer etc).
  • Den WG-Untermietvertrag musst du selbst aufsetzen. Dafür kannst du genug Vorlagen im Internet finden. Der Mietpreis muss angemessen sein, aber darf ansonsten selbst bestimmt werden. Orientiere dich an der Größe seines Zimmers und den ortsüblichen Vergleichsmieten abzüglich WG-Bonus.