Zuflussprinzip Hartz 4 Arbeitsaufnahme?
Ich bin seit Oktober anspruchsfähig auf Hartz 4. Antrag wurde auch schon bewilligt Geld ist auch schon angewiesen.
habe jetzt aber morgen und übermorgen einen Vorstellungsgespräch in der höchstwahrscheinlich von einem der beiden zu einer Festanstellung kommt. D.h. ich werde mit hoher Wahrscheinlichkeit am 1. Oktober beginnen.
Das Geld für Oktober wurde schon vom Job Center angewiesen es müsste bis zum 30. September drauf sein.
meine Frage sollte das Geld vom Job Center bis zum 30. September eingehen und ich meinem Gehalt von dem Arbeitgeber für Oktober am 30. Oktober erhalte, müsste ich dann das Geld vom Job Center für Oktober zurückzahlen? also meine Sichtweise ist nein da das Geld im September zugeflossen worden ist vom Jobcenter.
sehe ich das richtig ?
5 Antworten
Das Bundessozialgericht (BSG) hat am Mittwoch das sogenannte Zuflussprinzip bei der Berechnung von «Hartz-IV»-Leistungen bestätigt. Danach müssen Einkünfte grundsätzlich in dem Monat auf das Arbeitslosengeld II angerechnet werden, in dem sie auf dem Konto des Erwerbslosen eingehen. ( Quelle)
Gruß aus Berlin, Gerd
Das ist genau diese Zuflussprinzip. Da du ja für den laufenden Monat Geld bekommst, wenn eben auch erst am Ende des Monat, hast du die Leistungen, die ja im voraus gezahlt werden für diesen Monat bekommen.
Bei mir war es so, ich habe am 1. angefangen zu arbeiten, bekam dann aber zu diesem 1. keine Leistungen mehr, da ich ja für diesen Monat Gehalt bekommen habe.
Ziemlich fies, denn so hatte ich den ersten Monat der Arbeitsaufnahme kein Geld und müsste sehen wie ich klar komme. Mein Vermieter fand nicht so toll.
Wenn du erst ab Oktober ALG - 2 beziehen solltest, dann müsstest du ja im September anrechenbares Einkommen über deinem ALG - 2 Bedarf gehabt haben, ansonsten würde das angewiesene ALG - 2 nämlich für September sein, dass laufende ALG - 2 ab Oktober kommt dann spätestens am letzten Bankarbeitstag des September, obwohl es für den Oktober bestimmt ist.
Fängst du also jetzt im Oktober an zu arbeiten und würdest dann Ende September dein ALG - 2 für Oktober bekommen und dein erstes Einkommen aus Oktober erst im Folgemonat November aufs Konto bekommen ( Zuflussprinzip ), dann müsstest du vom ALG - 2 für Oktober nichts zurückzahlen.
Bekommst du es aber noch im Oktober aufs Konto, dann kommt es darauf an was dir an ALG - 2 für Oktober gezahlt wurde und was du dann an Brutto und Nettoeinkommen hättest.
Auf dein Bruttoeinkommen werden dir dann nach § 11 b SGB - ll deine Freibeträge berechnet, theoretisch von deinem Netto abgezogen und das ergibt dann im Regelfall dein anrechenbares Erwerbseinkommen und das wäre dann ans Jobcenter zu erstatten, max. natürlich das was du für den Oktober bekommen hast.
Das dein ALG - 2 für Oktober dann schon im September kommt, spielt dabei keine Rolle, weil es in Voraus für den Monat gezahlt werden muss.
Nein, dort ist etwas geändert worden. Du bekommst dann kein Geld, bzw. muss du diese dann wieder zurück bezahlen.
Kannst du auch eine Begründung für deine Aussage darlegen
müsste ich dann das Geld vom Job Center für Oktober zurückzahlen?
Grundsätzlich Ja. Das ist abhängig von der Verdiensthöhe.