Handy geklat, Täter wurde gefasst...Was nun?

4 Antworten

Der Polizei findet es wohl gut, wenn du dein Handy wiederbekommst, aber der Hauptzweck ist wohl die Strafverfolgung (Raub Mindesstrafe 1 Jahr, bei Verwendung einer Waffe oder gefährlichen Gegenstands 5 Jahre, blablablu), wenn sie was finden, kommt es deshalb auch auf jeden Fall zu einer Gerichtsverhandlung. Kann auch sein, dass es ohne Handyfund dazu kommt, wenn deine Zeugenaussage ausreichend glaubwürdig ist.

Der Schaden muss auf jeden Fall rückerstattet werden, da ist es auch egal, ob es weiterverkauft ist, nur muss es halt dafür auch bewiesen sein. Eine rechtskräftige Verurteilung in dieser Sache reicht dafür aus, um auf zivilrechtlichem Wege dein Geld zu bekommen, Zivilprozess geht aber auch so. Wenn du Glück hast, zahlt er dir aber auch so eine angemessene Entschädigung und hofft auf Strafmilderung.

danach kannst du dich direkt bei der polizei erkundigen und wenn das handy da ist ,wird es dir zurück gegeben ,aber wenn es verkauft ist muss die polizei erst mal den healer(?) finden ,wenn der gefunden ist und es ist noch da hast du vielleicht glück und bekommst auch zurück ,aber wenn es ganz weg ist weiß ich es nicht genau und denke da solltest du dich direkt bei der polizei erkundigen und hast konkrete antworten dazu ,nicht nur mutmassungen . ich hoffe es hilft dir trotzdem und viel glück.

Aber natürlich: wenn jemand Diebstahl begangen hat, und dein handy verkauft oder gar kaputt gemacht hat, hast du recht auf schadensersatz. das ist Pflicht eines gefassten diebes. ich hab gehört man bekommt geld vom Staat oder so wenn der dieb das geld nicht zurückzahlen kann aber ich denke das müsste er bezahlen können! viel glück :) Dein DrDollar !

Hier muss man Zivilrecht und Strafrecht trennen. Wurde Ihn Ihr Handy geklaut und Sie möchten das Handy zurück bzw. eine geldwerte Entschädigung, müssen Sie eine zivilrechtliche Klage einreichen. Auf diese Weise bekommen Sie Ihr Handy wieder oder ersetzt. Der Stadt entschädigt Sie keinesfalls dafür, warum sollte er auch?

Nette Grüße

Becker Rechtsanwalt

www.christophbecker.org