Zu schnell was nun?

2 Antworten

Wenn du bei 126 km/h geblitztdingst wurdest, kann die vorwerfbare Geschwindigkeit nicht auch 126 km/h sein.

Ansonsten siehe Antwort von TheMonkfood.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – berufl. Hintergrund, 2Rad, Autoverm., Maintenance, Leasing

Ne. Aber wenn du in der Probezeit bist, musst du an einem aufbauseminar teilnehmen, wodurch sich deine Probezeit verlängert. Ansonsten gibt’s noch ein Punkt