Zeugnisvergabe in Berufsschule Arbeitszeit?
Wir haben einen Azubi, der kürzlich mit seiner Ausbildung fertig wurde. Zeugnisse und Noten hat er noch nicht bekommen, sondern bekommt alles bei einer offiziellen Übergabe in der Schule. Diese ist an einem Donnerstag um 16 Uhr.
Bislang waren wir immer sehr kulant mit seinen Arbeitszeiten und auch wenn bei ihm Schulstunden ausgefallen waren, durfte er nach Hause. Gibt es eine offizielle Begründung, dass diese Übergabe privat oder geschäftlich ist? Wir haben keine Probleme damit, dass er diese Zeit auch als Arbeitszeit einträgt, aber wenn es offiziell eine Privatveranstaltung ist, dann natürlich nicht.
5 Antworten
Sowas ist keine Privatveranstaltung. Das ist eine offizielle Veranstaltung wo die Azubis mit Zeugnisübergabe offiziell von der Berufsschule verabschiedet werden. In der Regel sind hierzu auch die Ausbilder eingeladen
Du musst unterscheiden: ist es die Übergabe oder die Party? Die Übergabe ist ne offizielle schulveranstaltung und somit Arbeitszeit. Die Party wird meistens von den Azubis organisiert und findet nicht in der Schule statt, daher ist das dann privatvergnügen.
Ist glaube ich ein fließender Übergang. Würden dann eventuell ausmachen, dass er sich pauschal 2 Stunden eintragen darf oder so.
Die Zeugnisübergabe ist ja Bestandteil der Ausbildung und sollte im Rahmen des Ausbildungsvertrages wahrgenommen werden. Somit ist es Arbeitszeit.
Als Ausbildungsbetrieb seid ihr mit der zuständigen Kammer und Berufsschule vernetzt. Wäre es nicht sinnvoller und vor allem seriöser, der Betrieb fragt dort nach?!?
Oder euer Justiziar oder Syndikus sollte diese Frage auch beantworten können.
"Sind in einer Woche zwei Berufsschultage mit jeweils mehr als 5 Unterrichtsstunden, ist der Auszubildende verpflichtet, an einem der beiden Tage wieder in den Betrieb zurückzukehren – an welchem der beiden Tage, bestimmt der Ausbildungsbetrieb."
Laut IHK hätte er wieder in den Betrieb kommen müssen. Nein, ich bin nicht der Azubi und es geht auch nicht um schwänzen, sondern ich hatte nach der richtigen Vorgehensweise gefragt. Danke, dass du aber einfach so Dinge behauptest.
Normalerweise ist sowas eine verpflichtende Schulveranstaltung und somit Arbeitszeit.
Na klar, aber es ging hier jetzt gerade schneller. Außerdem hätte er bei Ausfall von Stunden auch laut Kammer in den Betrieb kommen müssen, was wir ihm aber freigestellt haben