Zeitmietvertrag nach einem Jahr verlängern oder neu aufsetzen?
Hallo,
Ich habe einen Zeitmietvertrag mit einem Mieter über ein Jahr abgeschlossen . Der Vertrag endet am 31.12.2024.
Die Begründung für die Befristung lautet: da mein Vater diverse Vorerkrankungen hat und unter Umständen bald nicht mehr alleine leben kann (84Jahre alt, Entfernung zur Fanilie 400 km), möchte ich die Flexibilität haben, im eine Unterbringung bei uns zu ermöglichen.
Normalerweise heißt es doch so, dass, wenn der Grund für die Befristung entfällt, sich der Mietvertrag automatisch in einen unbefristeten Vertrag wandelt.
Mir wurde geraten, den Vertrag zu beenden, bevor es soweit kommt, damit ich die Sicherheit habe, meinen Vater jederzeit bei mir aufzunehmen.
Ich kann nicht abschätzen, wann er nicht mehr in der Lage ist, sein Leben alleine ohne die Hilfe der Familie zu bewältigen. Besteht nicht doch weiterhin der Grund für die Befristung?
Wie sieht es rechtlich aus, kann ich dem Mieter einen neuen Mietvertrag über ein weiteres Jahr als Zeitmietvertrag anbieten?
Der Mieter würde gerne noch weitere 2 Jahre anmieten.
1 Antwort
Nehmen Sie das Angebot des Mieters in einem entsprechend neu zu formulierenden Mietvertrag an.