Zaun mit nach außen stehenden Schrauben? (Nachbarschaftsproblem)
In dem Gartenzaun meiner Nachbarn stecken Schrauben nach außen, an denen man sich leicht verletzen könnte. Gerade kleine Kinder oder Tiere, oder auch wenn man hinfällt und/oder man sich kurz abstützen will. Ich weiß nicht was da früher war, aber irgendetwas war da wohl nach außen befestigt, jetzt ist es weg aber die Schrauben sind noch da. Teilweise wirklich lange Schrauben, die extrem spitz sind. Hinweise werden ignoriert. Gespräche sind leider auch zwecklos. Was kann man tun; ohne Sachbeschädigung oder dergleichen?
4 Antworten
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Zunächst einmal recht wenig, wenn dieses Konstrukt sich auf dem Grundstück des Besitzers befindet. Ich kann Dir da auch nur empfehlen, Dich diesbezüglich zunächst mal bei Eurem Bauamt / Stadtverwaltung zu informieren. Hilfestellung KÖNNTEN zur Sachbeschreibung ein paar Fotos sein, sofern sie NUR den betreffenden Zaun hinsichtlich besagter Schrauben im Bezug zur Grundstücksgrenze dokumentieren. Ins Grundstück selbst darf nicht fotografiert oder gefilmt werden.
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Wenn Gespräche nicht fruchten, einfach mal beim Ordnungsamt deiner Stadt nachfragen, welche Möglichkeiten du hast. Die sagen dir dann schon, ob du zum Werkzeug greifen darfst, um die auf deiner Seite befindliche Verletzungsquelle zu beseitigen.
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Jep. Das geht bei Gefahr in Verzug schneller, als der Nachbar die Tür nach dem Klingeln öffnen kann.
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Wenn kein Gespräch hilft; Ortnungsamt anrufen
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Sich "versehentlich" daran verletzen, dann klagen :)
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Das ist eine sehr schlechte Idee. Kann sogar wie ein Bumerang dann zurückkommen.
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Da hat wohl jemand die letzten 2 Zeichen nicht so ganz verstanden, was?
Selbst WENN das Ordnungsamt dann vor Ort einen befugnisrelevanten Grund zum Handeln / Ermahnen feststellen WÜRDE, so gäbe es NIEMALS eine Zusage für die beschwerende Partei, selbst zum Werkzeug zu greifen. Es kann von dort nur ein Entscheid an die BELASTETE Partei ergehen, den Mangel SELBST zu beseitigen. Kommt dann immer noch keine ( beseitigende ) Reaktion, dürften nur amtsseitig befugnisrelevante Zwangsmassnahmen angeordnet werden.