Zalando Inkasso Forderung - keine Mahnung erhalten!?
Hallo,
ich habe mir Mitte Juni bei Zalando drei Artikel bestellt, zwei davon habe ich zurück geschickt. Ich habe dann wohl im Stress leider vergessen, die Rechnung des behaltenen Artikels zu bezahlen (Wert von ca. 15 €).
Nun habe ich, circa drei Monate später, eine Mail vom Inkassounternehmen erhalten mit allerlei gebühren - sie fordern eine Überweisung von 75 €! Darunter Mahnspesen (3 Stück, insg. 10 €) und 40 € Geschäftsgebühr + 8 € Telekommunikation.
Das Problem hierbei ist, dass ich keinerlei Mahnung - weder in Form von Email oder Post - erhalten habe! Was kann ich in diesem Fall tun? Zalando meint, ich soll mich beim Inkassounternehmen melden. Denen habe ich schon eine Mail geschrieben, da kommt aber nichts zurück.
7 Antworten
Bei Mahnungen via Email können keine Mahngebühren erhoben werden, da dort außer dem Personalaufwand keinerlei Kosten entstehen . Und der Persoalaufwand ist ausschließlich von Zalando zu tragen.
Hinsichtlich der Weiterleitung der Forderung an ein Inkasso - ein Unternehmen, welche Rechnungen mit genauem Zahlungsziel erstellen - müssen ihren Kunden grundsätzlich keine Mahnungen zukommen lassen.
Da Zalando ja vermutlich die Forderung an das Inkasso abgegeben hat, vermute ich das das Inkasso der richtige Empfänger ist.
Kannst ja als Verwendungszweck den vom inkasso nehmen und beischreiben: "Betrag für Zalando, Bitte Email/Brief beachten." Und im Brief/Email dann deine Kürzungen erklären, oder verlangen das sie dir die Mahnungen erklären (Brief, email, wann Datum, Kopie?).
Vielleicht kannst du den Spaß ja kürzen, wenn sie die keine Briefe nachweisen können und wie jemand anders hier geschrieben haben, per email gemahnt haben.
Oder schlag ihnen mal Ratenzahlung über den Rest vor, weil deine Waschmaschiene/Auto kaputt gegangen ist und es wichtigeres gibt.
So wie DU es entscheidest. Mindestens 15,29€ für die Forderung von Zalando.
Wenn sie mit dir Telefoniert haben, die 8€.
Wenn sie nicht mit dir gesprochen haben, warum solltest du dann ihre erhöhten Telefongebühren zahlen?
Du kannst ja fordern das sie dir ihre Positionen belegen. Ob sie das machen, oder das alles nur in ewige hin und her schreiberei ausartet, kann ich nicht sagen.
Ein Inkassobüro das rechtlich sicher arbeitet, sollte alle Forderungen belegen können. Wer nur drohen und wiederholt schreiben kann, gehört zu den schlechten.
Zalando sollte als Firma sich ein "gutes" leisten können.
Ansonsten halte dich an den tip von Comp4ny hier drunter.
Wenn nicht vernünftig gemahnt, dann den mahngebühren für Emails wiedersprechen.
Wenn du es dir leisten kannst, zahl den Dreck und verbuche es als Lehrgeld dich rechtzeitig um deinen Shice zu kümmern.
Wenn es dir ums Prinzip geht, widerspruch einreichen.
Von einem fairen Umgang miteinander hat niemand was gesagt, das Thema ist für mich schon mit den Worten Zalando und Inkasso vorbei.
(Zalando mag ich nicht wegen ihren Geschäftspartnern RocketInternet nicht, Inkassounternehmen mag ich allgemein nicht, abgesehen von Moskau Inkasso. Die haben den geilsten Slogan ever!)
Hallo, ich habe nun Widerspruch eingelegt und die Hauptforderung überwiesen (15,29 €). Folgende Antwort habe ich erhalten vom Inkassounternehmen:
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Zalando hat Ihnen eine angemessene Zahlungsfrist eingeräumt. Da der vollständige Kaufpreis nicht innerhalb der Zahlungsfrist von Ihnen beglichen wurde, haben Sie Zahlungserinnerung und Mahnungen von Zalando bekommen. Es kann vorkommen, dass diese im Spam-Ordner landen und nach dem Ablauf einer längeren Speicherzeit vom E-Mail-Provider gelöscht werden. Des Weiteren werden die 2. und 3. Mahnung postalisch versandt.
Der Erhalt dieser Nachrichten in Ihrer Empfangsbox liegt jedoch ausschließlich in Ihrer Verantwortung.
Es gelten im Übrigen die gesetzlichen Ansprüche betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs. Ab diesem Zeitpunkt haben Sie die gesetzlichen Verzugszinsen und infolge des Verzugs entstehende Schäden zu bezahlen.
Bitte überweisen Sie den Gesamtbetrag in Höhe von 72,46 € an uns
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Was kann ich hier antworten?
Darunter Mahnspesen (3 Stück, insg. 10 €) und 40 € Geschäftsgebühr + 8 € Telekommunikation.
Das Problem hierbei ist, dass ich keinerlei Mahnung - weder in Form von Email oder Post - erhalten habe! Was kann ich in diesem Fall tun?
Die Inkassogebührenhöhe ist wie immer unzulässig.
Eine Mahnung bedarf es nicht, wenn es ein Zahlungsziel gab. Mahngebühren sind nur dann zulässig, wenn nachweislich Post dich erreicht hat. Hier maximal 1-3 Euro, ab der 2. Mahnung pro Brief. In deinem Fall müsstest du mind. 4 Briefe bekommen haben.
Ansonsten gilt es wie immer zu widersprechen
wie immer unzulässig
Sie sind ggf. häufig, aber sicherlich nicht immer unzulässig.
Du solltest ein bißchen darauf aufpassen, wie Du Dich hier äußerst.
Fernmündliche und elektronische Kommunikation mit Inkassodiensten kannst Du vergessen.
Eine Zahlungserinnerung/Mahnung bei einer nicht bezahlten Rechnung ist durchaus üblich, gesetzlich jedoch aus meiner Erinnerung nicht vorgeschrieben.
-> Zahlen
Aber wenn es keine Mahnungen gab, kann man doch keine Mahngebühren verlangen? Und das Inkassounternehmen fordert ja schon 10 € Mahngebühren!
Dann weise die Mahngebühren doch einfach papierschriftlich zurück mit der Begründung, daß Du keine Mahnung bekommen hast.
Du kannst ja auch nur die Hauptforderung inkl. Verzugsschaden ausgleichen oder eben die Gesamtforderung, damit Du die Sache mit hoher Wahrscheinlichkeit von der Backe hast.
Alternativ dazu wende Dich an die Verbraucherzentrale oder an einen Anwalt.
Da wirst du nicht raus kommen
Hatte das selbe Problem. Keine Mahnung per Post oder email. Lediglich vom inkasso unternehmen das ich bis spätestens September zahlen soll. Hatte mich dann mit denen in Verbindung gesetzt und die meinten das es wohl schon mehrfach bei mir vorgekommen sei das ich meine Rechnungen verspätet bezahlt habe. Konnte eigentlich nicht sein zum Schluss musste ich die insgesamt 275€ Zahlen. Über 200€ Mahngebühren. Also das kannst du nicht viel machen mir wurde per email mitgeteilt das das mit den Mahnungen dann an Zalando liegt nicht an ihnen.
Und dann hast du nicht widersprochen? Ich habe tatsächlich noch nie vergessen, eine Rechnung zu bezahlen, daher hätte ich bei einer ersten Mahnung auch sofort reagiert.
Und was genau heißt das nun? Ich sollte doch nicht für Mahngebühren zahlen, wenn ich keinerlei Mahnung erhalten habe?