Zahlungsempfänger bei Sepa Überweisung länger als erlaubt?
Der Zahlungsempfänger (vorgegeben und staatlich) ist länger als die vorgegebenen maximalen 25 Buchstaben. Außerdem waren es zu wenig Kästchen um den ganzen Namen zu buchstabieren, weshalb ich manche Kästchen überschrieben habe sodass sich in diesen ca. 1,5 Buchstaben befinden. Es ist gut leserlich aber eben länger als erlaubt und nicht richtig auf die Kästchen aufgeteilt. Wird so eine Überweisung getätigt oder muss ich es nochmal machen?
3 Antworten
Kürz die Bezeichnung sinnvoll ab. Der Name des Enpfängers ist für die Banken sowieso nicht wichtig, da die Übereinstimmung zwischen dem in der Überweisung angegebenen Namen und dem Namen des Inhabers des Kontos in der Regel nicht geprüft wird. Entscheidend ist die Angabe der richtigen IBAN.
Der Empfängername ist bei SEPA egal, da kannst du auch Micky Maus hinschreiben.
Egal ist der Name nicht, siehe z. B. https://www.gutefrage.net/frage/bankkonto-gesperrt-weil-falscher-name-angegeben
Für die Ausführung der Zahlung ist er allerdings zunächst einmal uninteressant, und auch Abkürzungen und Schreibfehler spielen daher keine Rolle.
Einfach sinnvoll abkürzen, sonst wird der Text automatisch abgeschnitten.