Zahlt Wohnungsgebäudeversicherung wenn das Dach undicht wird und Wasser eindringt?
4 Antworten
Nur wenn die Undichtigkeit durch eine versicherte Gefahr (Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel) verursacht wurde. Dann ist das eingedrungene Regenwasser als Folgeschaden versichert.
Für Instandhaltungsmängel kommt die Versicherung nicht auf.
Wenn Sturm, Brand oder sowas ursächlich war, dann ja, aber die zahlt nicht, wenn das Dach altersgemäß undicht geworden ist.
Voraussetzung ist, soweit ich weiß, dass Elementarschäden mit versichert sind. Das ist eine Option und nicht automatisch mit drin... Evt muss die Undichtigkeit auch auf einen Elementarschaden zurück zu führen sein. Also Defekt durch Sturm und anschließendem Wassereinbruch... Das müsste man direkt mit der Versicherung abstimmen, in wie weit da übernommen wird und unter welchen Voraussetzungen...
Ich kenne keine VGV mit Baustein Feuer, Leitungswasser, Sturm, die zusätzlich Kundengelder für so etwas auf den Tisch legt.