Zählt das auch als spicken (Schule)?

5 Antworten

Wenn du das während der Bearbeitungszeit machst ist das natürlich erlaubt. Nur vorher nicht. Wenn ein Schmierblatt als Hilfsmittel zugelassen ist- Im Zweifel also nachfragen!

Prinzipiell nein, da du erlaubte Hilfsmittel nutzt. Wird aber schwer, falls der Lehrer meint du hast den Zettel schon vorher gehabt.

Und es könnte auch zu viel Zeit kosten erst alles gelernte aufzuschreiben. Da geben die ersten schon ab wenn du anfängst

Wenn das Schmierpapier vom Lehrer ausgegeben (und z.B. von ihm abgezeichnet oder mit irgendeinem Stempel versehen) wurde, ist klar, dass es sich um keinen vorbereiteten Spickzettel handelt.

Wenn selbst mitgebrachtes Schmierpapier erlaubt ist, dann muss der Lehrer dir beweisen, dass es schon beschrieben war, als du es ausgepackt hast. Er muss dich also beim Auspacken eines solchen Blattes erwischen oder z.B. eine Minute nach Prüfungsbeginn mit einer eng beschriebenen Seite, was unmöglich in der kurzen Zeit zu schaffen ist. Ansonsten aber gilt die Unschuldsvermutung.

Natürlich nicht solange du es während der Arbeitszeit machst, genauso funktioniert ja auch ein Schreibplan

Wenn du es erst aufschreibst, wenn die Arbeit schon begonnen hat, ist das okay. Außer der Lehrer bekommt das nicht mit und denkt das wäre ein Spickzettel