Darf ich den Anhänger ziehen?
hi Zusammen,
ich möchte mit meinem B-Führerschein (Autoführerschein) einen 1500kg zgm Hänger mit einer Ladung von ca 230 Kilo transportieren. das Zugfahrzeug hat eine Zulässige Gesamtmasse von 1600 Kilo.
Meiner Rechnung nach ist Hänger+Ladung unter 750 Kilo und darf somit mit dem B Führerschein gezogen werden.
Ein Freund ist der Meinung dass es lediglich auf die Werte des Anhängers (hier 1500Kg ZGM) geschaut werden kann.
Kennt sich hier jemand wirklich aus und kann mir die Frage richtig beantworten?
Vielen Dank
5 Antworten
Meiner Rechnung nach ist Hänger+Ladung unter 750 Kilo und darf somit mit dem B Führerschein gezogen werden.
Es geht um das Zulässige Gesamtgewicht, nicht das tatsächliche. Wenn das Zulässige Gesamtgewicht des Hängers über 750kg ist, musst du das Zulässige Gesamtgewicht des Hängers mit dem des Zugfahrzeugs addieren. Die Summe darf nicht über 3,5 Tonnen sein.
Das sollte von den Daten her passen. Anhängelast hast Du geprüft?
Bei Fahrerlaubnissen, also welches Fahrzeug du mit einer gegebenen Fahrerlaubnis fahren darfst, gehts immer um zulässige Gesamtmassen. Das tatsächliche Gewicht betrifft die Verkehrssicherheit.
Die Regelung, dass du immer einen 750 kg Anhänger anhängen darfst, bezieht sich ebenso auf Anhänger mit einer zGM von max. 750 kg. Der Anhänger in deinem Beispiel fällt nicht unter diese Regel.
Aber ja, du darfst den Anhänger fahren:
- Zugfahrzeug 1600 kg
- + Anhänger 1500 kg
- = 3100 kg zGM des Zuges
dies liegt unter 3500 kg, also darfst du damit fahren.
Du dürfest diesen Anhänger aber nicht mit einem Zugfahrzeug von 2100 kg zGM ziehen. Weil du dann über den 3500 kg wärst. Auch dann, wenn der Anhänger komplett leer ist. Wie gesagt, es geht um die zGM und nicht ums tatsächliche Gewicht.
Die zGM sagt aus, für welches Gewicht die Struktur des Anhängers ausgelegt ist, dass der nicht zusammen bricht.
Aber es gibt ja auch ne Gewichtsbegrenzung, was die Bremsen des Zugfahrzeuges an Zusatzgewicht bremsen können und wie viel Gewicht die Anhängerkupplung vom Fleck ziehen kann, ohne abzureißen. Das ist die Anhängelast. Ein Wert des Zugfahrzeuges.
Anhänger hat ca 250 Kilo (ist gebremst) Motorrad hat 230 Kilo, da bin ich doch meilenweit unter 1500Kg
Das dürfte ja bei einer Last von 230 Kilo (Motorrad) gegeben sein :)
Lieber nachschauen und nachrechnen, als sich auf "sollte" verlassen. Ist blöd, wenn ein Unfall passiert und dir hinterher ein Anwalt vorrechnet, dass du da was falsch gemacht hast und deshalb ne Teilschuld bekommst.
Was natürlich klar sein muss: Die zulässige Anhängelast des Zugfahrzeuges muss eingehalten werden. Weil das eine technische Größe ist und es damit um die Verkehrssicherheit geht, gehts hier ums tatsächliche Gewicht ;)
ich glaube nicht, dass du mit einem 1600kg-Wagen einen (gebremsten/ungebremsten?) Anhänger mit 1500kg zulässigem Gesamtgewicht ziehen darfst (egal wie und ob der beladen ist)
mein Wagen wiegt glaub ich 1650kg, udn ich musste meinen Anhänger runtertypisieren lassen von 750kg auf 600kg.
Die zulässige Anhängelast bezieht sich tatsächlich aufs tatsächliche Gewicht.
Sprich, wenn das Auto eine Anhängelast von 1000 kg hat, ist es vollkommen legal den 1500 kg Anhänger nur bis 1000 kg zu beladen und damit zu fahren.
nicht in Österreich! ich darf eine Hänger mit 600kg höchstzulässigem Gesamtgewicht voll beladen ziehen, aber einen Hänger mit 1000kg höchstzulässigem Gesamtgewicht darf ich auch leer nicht ziehen, obwohl der leer nur 250kg wiegt!
glaub mir, das weiß ich ganz genau: ich hab nämlich dafür schon mal Strafe bezahlt! (völlig vertrottelt und physikalisch/technisch absurd, wenn du mich fragst!)
Ah, die Österreicher wieder... Ja, bezüglich der Absurdität stimme ich dir zu.
Ja dein Freund hat Recht. Du musst hier nur auf die ZgM des Anhängers in Verbindung mit der zGm des Zugfahrzeugs schauen.
Also 1500kg + 1600kg = 3100kg das ist nicht größer als 3500kg und somit darfst du den Hänger mit Klasse B ziehen!
Tipp: Wenn du jetzt mehr in den Hänger lädst, als du eigentlich dürftest, begehst du auch kein Fahren ohne Fahrerlaubnis, wie es mit einem Hänger wäre bei dem du insgesamt auf eine zGM von über 3,5t kommst, sondern nur eine Überladung. Also nur eine Verkehrsordnungswidrigkeit anstatt einer Straftat
In dieser Klasse ist auch das Fahren eines Kraftfahrzeugs mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern 3.500 kg zulässige Gesamtmasse der Kombination nicht überschritten wird, erlaubt.
Quelle:
https://blog.lapid.de/fahrerlaubnisklassen-fuehrerschein-ueberblick#Klasse-B
Hänger hat 1500zgm und Auto wiegt 1500Kg, sollte somit passen? Sry aber für mich ist dieses Thema maximal verwirrend