Wurden Opfer des Holocausts jemals "entschädigt"?
Heyjo, ich beschäftige mich grade mit dem Holocaust und habe eine Frage.
Und zwar, hab ich in Filmen gesehen und gelesen wie alle Juden die damals deportiert wurden enteignet wurden. Der Hausstand wurde einfach unter Beschlag genommen und sogar das wenige was sie in die Lager mitnehmen durften wurde ihnen weggenommen.
Ich weiß, das ist nicht das schlimmste was ihnen widerfahren ist (es erscheint mir aber auch als geschmacklos da irgendwie eine Rangordnung zu machen, es ist alles gleichermaßen widerlich gewesen) aber ich frage mich ob nach der Befreiung irgendetwas unternommen wurde damit sie wenigstens einen Teil von dem zurückbekommen was ihnen gestohlen wurde? Nazis haben doch immer über alles säuberlich Buch geführt, oder wurden die Aufzeichnung wie vieles andere vernichtet als sie merkten, dass sie nicht gewinnen werden?
Keine Ahnung wieso, aber es ärgert mich richtig stark 😅
8 Antworten
verschieden.
Sofort nach 1945 eher nicht, da wurde überall gemauert.
Später kam dann die sogenannte "Wiedergutmachung", das war eine Entschädigung, doch die war auch an Bedingungen geknüpft, und nicht jedes Opfer der Verbrechen der Deutschen konnte davon etwas bekommen.
Man kann sagen: je weniger Überlebende übrig bleiben, desto grosszügiger wird man mit Entschädigungen und Rückgabe von Eigentum. Doch in 1945-1980 war es echt schwierig mit der Rückgabe von geraubtem gut... und auch mit Entschädigungen war es nicht einfac.
Und die grossen firmen haben ihre Zwangsarbeiter sehr lange gar nicht entschädigt, das ist erst in 80er oder 90er Jahren überhaupt thematisiert worden...
Mit vielfältigen gesetzlichen Verordnungen und Regelungen legitimierten die Nationalsozialisten während ihrer Herrschaft die Beschlagnahmen und Enteignungen, den „Eigentumsverlust durch staatlich-hoheitliches Handeln“. Durch den Kontrollrat der Alliierten wurden von 1945 bis 1947 zahlreiche Gesetze aufgehoben, so mit dem Kontrollratsgesetz Nr. 1 vom 20. September 1945: das Reichsbürgergesetz, die Verordnung über die Anmeldung des Vermögens von Juden, das Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums, das Gesetz über die Zulassung zur Rechtsanwaltschaft und einige weitere. Doch die bloße Aufhebung der Gesetze war in vielen Fällen nicht ausreichend. In der rechtstheoretischen Auseinandersetzung wurde von dem Rechtsphilosophen Gustav Radbruch 1946 die These geprägt, dass zwischen dem positiven Recht und der Gerechtigkeit immer dann und nur dann gegen das Gesetz und für die materielle Gerechtigkeit zu entscheiden sei, wenn das fragliche Gesetz entweder als „unerträglich ungerecht“ anzusehen ist oder das Gesetz die im Begriff des Rechts grundsätzlich angelegte Gleichheit aller Menschen aus Sicht des Interpreten „bewusst verleugnet“. Aus dieser so genannten Radbruchschen Formel haben sich für die rechtliche Geltung der nationalsozialistischen Gesetze drei Einordnungsschemen entwickelt:
- In die erste Gruppe gehören Gesetze, die auch dann angewandt werden müssen, wenn sie ungerecht sind: Das gilt für die Gesetze, die nach 1945 zwar aufgehoben wurden, aber die für den Zeitraum ihres Bestehens gültig bleiben.
- Die zweite Gruppe sind „unerträglich“ ungerechte Gesetze: Sie müssen der Gerechtigkeit weichen, werden also rückwirkend als nichtig erklärt.
- Im dritten Fall werden Gesetze benannt, die nicht einmal das Ziel verfolgen, gerecht zu sein. Diese Gesetze sind kein Recht. Sie werden so gestellt, als hätte es sie niemals gegeben.
Durch ein neues Gesetz könnten Schoa-Überlebende und deren Nachfahren alle Ansprüche verlieren – wegen Verjährung
https://www.juedische-allgemeine.de/juedische-welt/weder-rueckgabe-noch-entschaedigung/
5 DM pro Tag im KZDabei gab es zu keinem Zeitpunkt die Wiedergutmachung, sondern eine Vielzahl von Abkommen, Gesetzen und Sonderregelungen, die bis heute schwer zu überblicken sind, wie der Bochumer Historiker Constantin Goschler erklärt:
„Die Haftentschädigung war ja das, was als erstes ausgezahlt worden ist. Und das hat für viele eine Art von Starthilfe bedeutet. Konkret bedeutete das, dass viele ehemalig Verfolgte Anfang der 50er-Jahre oder Ende der 40er-Jahre erst mal ein paar Tausend Mark in der Hand hatten.“
Vieles wurde schier technokratisch abgehandelt. Etwa dass Häftlinge 5 DM Ausgleich für einen Tag im KZ erhielten. Genau die Haftentschädigung, die jeder erhält, der zu Unrecht im Gefängnis saß.
Dazu gab es verschiedene Programme oder Regelungen. Das erste war eine Vereinbarung zwischen Deutschland und Israel als Staat. Dabei wurde aber nur der Staat Israel vom Staat Deutschland entschädigt. In die Privatkassen der Opfer floss nichts. Dennoch stand Deutschland ab diesem Vertrag auf dem Standpunkt, es hätte die Entschädigung ja vertraglich für alle Zeit geregelt.
In den 90ern gab es dann "auf einmal" ziemlich viele Regelungen verschiedener Staaten, z.B. auch der Schweiz, und Unternehmen mit klagenden Privatpersonen, die von der sog. "Jewish Claims Conference" vertreten wurden. Seitdem wurde es dann ruhig.
Aber wer sich in den 90ern meldete und Ansprüche nachweisen konnte, bekam dann endlich doch noch mal was. War aber im Detail ziemlich ekelhaft teilweise.
Andere Gruppen als die Juden gucken aber z.T. bis heute in die Röhre, soweit sie überhaupt noch leben.
Teilweise ja
In Uruguay hatte ich jüdische Bekannte, genaugenommen die Kinder eines Fabrikbesitzers aus DE, der noch mit Möbel abrücken konnte. Nach 1989 bekam er eine Abfindung von der Fabrik seines Vaters, welche in Halle/Saale gestanden hatte, die allerdings die Kriegswirren auch nicht überstand.
Diese Abfindung wurde mit 10 % des nominellen Wertes ausgezahlt, als sie noch vor der Beschlagnahme durch die Nazis Wert gewesen sein soll?
Seine Klage ging darueber, das die DDR so spät aufgegeben hatte, denn er war zu dieser Zeit danach schon ueber 80 Jahre alt.
https://www.rosalux.de/publikation/id/41078/holocaust-in-der-ddr-angeblich-verschwiegen
So sieht es aus, diese Juden wurde als anerkannte Opfer des Faschismus eine angemessene Entschädigung gezahlt, aber der Kalte Krieg, drehte es anders und das bis Heute.