Wurde eigentlich diese Alternative zu Knast/Abschiebung schon in Betracht gezogen?

6 Antworten

Zumindest in Deutschland verstößt deine "Alternative" irgendwie gegen die Verfassung.

Naja, grundsätzlich finde ich das gut, aber ein Problem sehe ich:

Du hast, wenn du in einem anderen Land einsitzt vielleicht nicht die selben Rechte und Zugang zu Anwälten etc.


frostfeuer85 
Beitragsersteller
 11.07.2024, 13:43

Sobald der Kriminelle Deutschland verlassen hat, gelten dann natürlich die Rechte des anderen Landes. Wichtig ist ja nur, ihn in kein Kriegsgebiet oder ähnliches abzuschieben.

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RandomName01  11.07.2024, 14:02
@frostfeuer85

Ist mir bewusst.

Natürlich könnte man da etwas aushandeln und entsprechende Gesetze erlassen, an die sich das Land halten muss, das die Häftlinge aufnimmt. Ähnlich wie Botschaften - z.B deutsches Recht im Gefängnis in Indien

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Natürlich kann man Mörder nicht einfach abschieben. Erst nach 15 Jahren ist überhaupt erst möglich, einen Antrag auf Aussetzung der Strafe auf Bewährung zu stellen.

Vergewaltiger gehören Kastriert (Kinderschänder) und eingesperrt. Das ist das mindeste was die verdienen.

Normale Verbrecher sollten das was sie kosten Abarbeiten. (Natürlich nicht unter bestialischer Arbeit sondern was normales)