Wurd im Internet abgezogen was tun?

9 Antworten

Eine Anzeige (Strafrecht) wird wirkungslos bleiben, da der Kerl erst 12 und damit strafunmündig ist.

Die Polizei wird dir auch dein Geld nicht wiederbeschaffen. Die Damen und Herren sind ja kein kostenloses Inkassobüro.

Was dir offen steht, ist eine Klage vor einem Zivilgericht. So du deinen Anspruch beweisen kannst, ist das an sich kein Problem. Dort schützt auch die Strafunmündigkeit nicht.

Es wäre allerdings interessant, wofür du ihm 50 € gegeben hast. Weiter wäre interessant, ob das Geschäft durch den Widerspruch der Eltern aufgelöst werden könnte und du letztlich eh mit leeren Händen dastündest.

1. Bringt das Nichts weil er strafunmündig ist und 2, Hast du deswegen dein Geld auch noch nicht zurück. Und seine Eltern sind auch nicht haftbar. Zivilrechtlich kämst du wohl an ihn ran, aber da lohnt der Aufwand nicht

Ob ein minderjähriges Kind, das älter als sieben Jahre ist, für den verursachten Schaden haftet, richtet sich nach der Einsichtsfähigkeit des Kindes. Entscheidend ist die Frage: Konnte der Nachwuchs die Gefahr selbst erkennen? Unter Umständen haftet er selbst. Dabei ist das Lebensalter ein Indiz: Je älter das Kind, desto eher haftet es selbst – und nicht die Eltern, so die Regelungen im Bürgerlichen Gesetzbuch.

http://www.finanztip.de/aufsichtspflicht/

Da der Typ weiß´, dass er nicht bei FB sein darf und keine Leute abzocken darf, hat es sich mit der Aufsichtspflicht. Das muss man ihm nicht nochmal extra sagen



xiDupstepZ 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 13:07

Tut mi leid falls ich nerve aber was bedeutet : hat es sich mit der Aufsichtspflicht " also was meinst du damit

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xiDupstepZ 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 12:58

Haben seine Eltern in diesem Falle die aufsitchspflicht nicht verletzt und würd es auch nichts bringen auch wenn es um 400€ gehen würde ?

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BalTab  11.11.2015, 13:01
@xiDupstepZ

. Da der Typ weiß´, dass er nicht bei FB sein darf und keine Leute abzocken darf, hat es sich mit der Aufsichtspflicht. Das muss man ihm nicht nochmal extra sagen

Was ist daran unverständlich?

der Betrag ist egal.

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Hallo :-)

Eine Strafanzeige kannst du gegen ihn mit Sicherheit stellen. Mit Sicherheit wird das Strafverfahren gegen den 12-Jährigen auf Grund § 19 StGB Schuldunfähigkeit des Kindes eingestellt.

Viele Grüße :)


xiDupstepZ 
Beitragsersteller
 11.11.2015, 12:53

Wird jede Strafanzeige gegen strafunmündige eingestellt ? Auch wenn es Beispiels weise um 400€ gehen würde ?

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MrLifeDoctor  11.11.2015, 12:55
@xiDupstepZ

Ja, auch dann wird das Strafverfahren eingestellt.

Nach § 19 StGB ist Folgendes geregelt:

Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

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PatrickLassan  11.11.2015, 12:55
@xiDupstepZ

Schuldunfähigkeit bedeutet, dass man Jugendliche bis zur Vollendung des 14. Lebensjahrs strafrechtlich nicht belangen kann, egal, worum es sich handelt.

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Du kannst Deine Ansprüche zivilrechtlich geltend machen. Eine Anzeige hilft Dir so oder so nichts, um Dein Geld wiederzubekommen.

Keine schanze Facebook gibt da keine Daten und Polizei wird da wenig machen können ging es um PSC karts oder Amazon,PSN denn dort in den AGBS steht mann darf nicht seinen Code dritten übergeben heißt selbst schuld mach einfach Anzeige auf Unbekannt und schließe es mit einer Lebenserfahrung ab.