Hi,
das hier ist keine Trollfrage. Vielmehr kann ich die geschlechtsspezifische Unterscheidung der Strafbarkeit von der gleichen Handlung- je nachdem ob der Täter weiblich oder männlich ist - nicht nachvollziehen.
Sicherlich sind exhibistionistische Handlungen von Frauen in der Öffentlichkeit seltener. Andererseits aber nicht auszuschließen.
Immerhin geilt es viele Frauen auf, ihren A.sch auf Fotos in Magazinen zu veröffentlichen. Straflos, sicherlich. Andererseits zeigt dies eine stark verbreitete Neigung von Frauen zum Exhibitionismus.
Angenommen die eine oder andere Frau geht einen Schritt weiter und findet es toll, ihren XXXXX oder ihre XXXXX in der Weise öffentlich zu zeigen, so wie es für Männer strafbar ist:
Ist § 183 StGB nicht ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz? Geschlechterdiskriminierung?
Ist ein öffentlich entblöster Penis weniger schön als eine entblöste Vulva??????
Mir geht es nicht um Moral sondern um den rechtlichen Hintergrund: Warum privilegiert der Gesetzgeber weibliche Täter?
Danke schon mal ...