Würdet ihr eure Tochter rauschmeißen, wenn sie eine Affäre mit eurem Freund hätte?

8 Antworten

Der Freund würde fliegen, die Tochter bleibt.

Welcher Freund bändelt denn zeitgleich mit der 20 oder 30 Jahre jüngeren Tochter an?

Wenn die Tochter noch im Haus wohnt, ist sie vermutlich auch noch jünger, geht entweder zu Schule (hoffentlich im Abi-Alter), studiert oder macht eine Ausbildung.Junge Erwachsene sind teils noch recht leicht beeinflussbar.

Davon abgesehen Blut ist dicker als Wasser.

Das klingt, als ob jemand zuviel Internetfilmchen geguckt hätte.
Wie alt sollen die 3 beteiligten Personen denn sein?

Mich wundert auch sehr, dass die einzige Lösung sein soll, jemanden rauszuschmeißen. Solche Dinge passieren nicht von ungefähr und letztlich wären wohl alle drei dafür verantwortlich.

Nein, sicher nicht.

Ich würde vermutlich mit dem "Freund" eher ein Problem haben, aber das hängt von der Konstellation ab.

Ich hatte eine kurze Phase wo dies umgekehrt war: Ich habe mich nach der Auswanderung eines Freundes um dessen erwachsene Tochter gekümmert, die in meiner Nähe gewohnt hat und sie regelmäßig getroffen oder sie hat uns (ich damals verheiratet und Kinder in ihrem Alter) regelmäßig besucht. Sie war z.B. Weihnachten immer bei uns in der Familie damit sie nicht alleine sein musste.

Als sie schwanger wurde und der Erzeuger sich aus dem Staub gemacht hat, hat sie sich mehrfach "an meiner Schulter" ausgeweint und wir sind uns körperlich sehr nahe gekommen. Nicht mehr, aber wir haben beide gespürt, dass uns die Nähe gefällt.

Ich musste das für mich reflektieren und habe es auch mit ihr besprochen mit dem Ergebnis, dass wir bis heute bei Ersatzvater/Tochter-Beziehung geblieben sind. Inzwischen hat sie auch einen netten neuen Partner und wir sehen uns nur noch sehr selten. Aber mit dem Vater, meinen guten Freund konnte ich darüber nicht sprechen. Ich war mir sicher, dass er damit nicht klargekommen wäre. Vermutlich hätte er aber der Tochter die Schuld gegeben, weil es seinem Umgang mit ihr entsprechen würde.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Nein! Ich hätte den Freund rausgeworfen und je nachdem wie alt deine Tochter ist, ihn auch noch wegen Verführung Minderjähriger angezeigt!
Ich hoffe, dass ist keine Frage, die du dir gerade stellst, denn das spricht sicher nicht für dich.
Junge Mädchen sind leicht manipulierbar und vorallem wenn sie kein sicheres familiäres Umfeld haben schnell in ungewünschten situationen mit älteren Männern, von denen sie hoffen etwas Anerkennung und "Liebe" zu bekommen, die ihnen fehlt.
Also NEIN nicht die Tochter !


Mungukun  27.03.2023, 16:31
Verführung Minderjähriger

Nach welchem § soll das denn strafbar sein?

In Deutschland haben Jugendliche ab 14 das sexuelle Selbstbestimmungsrecht.

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Mungukun  27.03.2023, 19:17
@Keineahnung457

Da hast du dann falsch gedacht. Selbst eine 15 jährige darf mit ihrem 47 Jahre alten Onkel schlafen: https://www.spiegel.de/panorama/justiz/urteil-zum-kindeswohl-15-jaehrige-darf-liebesbeziehung-mit-30-jahre-aelterem-mann-fuehren-a-1119197.html

Die Grenzen unter 16 und über 21 greifen nach § 182 Abs. 3 StGB nur, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Praktisch findet das in Deutschland so gut wie kaum Anwendung. Dank Aufklärungsunterricht sind auch Jugendliche durchaus in der Lage die Folgen von Sex abzuschätzen und ihnen wird in 99% der Fälle daher diese Fähigkeit zugesprochen. Daher ist ein Fehlen was man Ausnutzen kann eher theoretischer Natur beispielsweise bei zugewanderten Personen, die nicht aufgeklärt worden sind.

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Smartalek  27.03.2023, 20:33
@Mungukun

Das ist Unsinn. Du kannst nicht einen präzedenzfall als allgemein rechtlich bindend nehmen! Im Normalfall wird man für Sex mit unter 16 jährigen rechtlich belangt. Selbst wenn nicht, wird es definitiv eine Gerichtsverhandlung geben, weil es eben NICHT per se legal ist. In dem von dir aufgeführten Fall wurde aufgrund der "Reife" und der schlechten psychischen Verfassung der Jugendlichen dafür entschieden, es nicht zu bestrafen. Selbst bei unter 18 jährigen würde rechtlich geprüft werden, ob die Beziehung wirklich vollkommen freiwillig war.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__182.html

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Mungukun  27.03.2023, 20:48
@Smartalek
Im Normalfall wird man für Sex mit unter 16 jährigen rechtlich belangt.

Nein wird man im Normalfall eben nicht.

Keine Strafe ohne Gesetz, § 1 StGB, Art. 103 Abs. 2 GG. Es ist nur dann Illegal, wenn die fehlende Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung ausgenutzt wird. Den § 182 StGB zu verlinken, auf den ich selbst verwiesen habe:

§ 182 Abs. 3 StGB

ändert auch nichts an meinen Ausführungen.

Jeglicher Geschlechtsverkehr ohne das Ausnutzen dieses Fehlens ist nicht im Sinne des Abs. 3 verboten.

Selbst bei unter 18 jährigen würde rechtlich geprüft werden, ob die Beziehung wirklich vollkommen freiwillig war

Auch das ist falsch. Als ich mit 23 Jahren mit meiner damals 16-jährigen Ex-Freundin zusammen war, hat da niemand irgendwas rechtlich überprüft. So ist das bei den meisten Beziehungen zwischen Minder- und Volljährigen der Fall.

Du versuchst hier ein konkretes rechtliches Verbot (Ausnutzen der fehlenden Fähigkeit) als allgemeingültig für alle Fälle zu verkaufen nur aufgrund der Altersgrenzen.

Das bloße Alter alleine der FS ist kein Indiz für die Fähigkeit der sexuellen Selbstbestimmung, BGH- Urteil vom 18.11.2020, 4 StR 422/19 Leitsatz 1. Einschränkungen der Selbstbestimmungsfähigkeit sind in dieser Altersstufe zwar möglich, werden aber, anders als bei Kindern unter 14 Jahren; vom Gesetz nicht als zwingend gegeben vorausgesetzt, BGH-Beschluss vom 23.01.2008 – 2 StR 555/07 Rn. 8

Es ist durch mehrfache Rechtsprechung selbst des obersten Zivilgerichts (dem Bundesgerichtshof - BGH) geklärt, dass man das "Fehlen der Fähigkeit zur sexuellen Selbstbestimmung" nicht alleine am Alter festmachen kann.

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Smartalek  27.03.2023, 20:52
@Mungukun

Wurdest du angezeigt? Nein...wo kein Kläger, da bekanntlich kein Richter
Und du fragtest nach dem Absatz..anscheinend hast du ihn aber nicht verstanden sonst hättest du gewusst, dass sex mit unter 16 Jährigen Strafbar ist ab einem gewissen Alter.
Da man das Fehlen der sexuellen Selbstbestimmung aber grob bestimmen können MUSS, wird hierzu eben das alter als Orientierung genommen. Das sich ein Gericht anders entscheiden KANN habe ich nicht angezweifelt. Es ist trotzdem rechtlich erstmal illegal. Wärst du angezeigt worden, hätte dich kein Gericht ohne Überprüfung eurer Umnstände Freigesprochen

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Mungukun  27.03.2023, 20:58
@Smartalek
anscheinend hast du ihn aber nicht verstanden sonst hättest du gewusst, dass sex mit unter 16 Jährigen Strafbar ist ab einem gewissen Alter.

Ich habe ihn glaube ich besser verstanden als du. § 182 Abs. 3 StGB:

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, und dabei die ihr gegenüber fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Wäre Sex mit unter 16 Jährigen immer für über 21 Jährige strafbar, dann würde der fett gedruckte Zusatz nicht im Gesetz stehen. Dann wäre der Gesetzestext wie folgt:

Eine Person über einundzwanzig Jahre, die eine Person unter sechzehn Jahren dadurch mißbraucht, daß sie sexuelle Handlungen an ihr vornimmt oder an sich von ihr vornehmen läßt oder diese dazu bestimmt, sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Nur der fett gedruckte Zusatz macht es durch das Wörtchen "und" strafbar. Existiert kein Ausnutzen des Fehlens, dann existiert auch kein juristisches Verbot und somit keine Strafbarkeit, selbst wenn 14 und 80 Jahre miteinander Sex haben.

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Nein.

Da gehören immer noch 2 dazu. Und außerdem gehört der Freund nicht Dir. Du besitzt ihn nicht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Staatlich anerkannte Erzieherin