13 Antworten

Ja

Hallo,

Ich finde die Beschneidung eine nützliche Operation und habe mich als Erwachsener nachträglich extra dafür entschieden und bin sehr zufrieden mit meiner Beschneidung.

Ich finde, wenn beide Jungen eine Beschneidung möchten, dann macht das ruhig gleich bei beiden.

Es sind ohnehin sehr viele beschnitten, so dass es keine exotische, sondern eine weit verbreitete Operation ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Freiwillige radikale Beschneidung als Erwachsener

Miral17  26.07.2023, 15:00

Was für ein gefährlichen Unsinn. Ein Kind kann nicht in eine Operation einwilligen - weder rechtlich noch hinsichtlich der Reife. Die Eltern sind hier verantwortlich.

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Nein

Man lässt keine Beschneidung machen, wenn es keinen medizinsichen Grund dafür gibt. Eine OP ist immer ein ziemlicher Eingriff, der auch schiefgehen kann. Darum schon einmal keine OP, die nicht notwendig ist. Dann ist die Eichel ein inneres Organ, das man nicht einfach freilegen darf. Wenn eine unheilbare Phimose vorliegt, ist eine Beschneidung angezeigt, aber nicht einfach so, nur weil der andere Sohn auch gerade beschnitten wird.

Allein schon weil es den Gedanken fördert, beschnitten zu sein sei so unnormal, dass der Bruder gleich mit beschnitten werden muss, damit der Junge keinen psychischen Schaden davon bekommt. Man sollte eine Beschneidung so sehen wie die Entfernung des Blinddarms oder der Mandeln. Muss auch nicht beim Geschwisterkind gemacht werden, damit das Kind psychisch normal bleibt.

Nein

Wenn meinem Sohn ein Finger amputiert werden müsste käme ich wohl auch nicht auf die Idee, meinen anderen Sohn daran anzupassen. Beschneidung gäbe es bei mir nur, wenn es medizinisch notwendig und alternativlos wäre.

Ja

Natürlich kann er das schon entscheiden, wenn er von den Eltern gut aufgeklärt worden ist welche Vor- & Nachteile es hat und welche Risiken es mit sich bringen könnte.

Wenn ich einen Sohn einmal habe werde, werde ich ihm auch fragen ob er beschnitten sein möchte, und wann ja wird er halt beschnitten mit den Stil den er möchte. Aber nur wenn er ein ausdrückliches Ja von sich gibt oder es medizinisch notwendig ist.