Würdet ihr da anzeige erstatten?

6 Antworten

Von Experte MichaelSAL74 bestätigt

Nö. Nicht wirklich. Wenn's im Netz ist wird die Person entweder ignoriert oder wortlos blockiert.

Wenn's auf der Arbeit ist unter Kollegen. Dann geht's zu Vorgesetzten etc. Also arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Wenn's Personen im Privatumfeld sind werden sie so gut es geht gemieden. Ggf. Muss man sich von einigen Personen mehr verabschieden.

Und wenns wildfremde sind sieht man sie eh wahrscheinlich nicht wieder.

In der Regel nicht, außer wenn im Einzelfall eine große Ehrverletzung vorliegt oder das wiederholt vorkommt und zusätzlich eine gute Beweislage gegeben ist

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Jura-Student im 4. Semester

Möchtest du dich mit dem "Täter" bei einem Schiedsmann treffen, damit es eine Entschuldigung gibt? Denn dieser Weg ist zwingend vorgeschrieben.


18Chris98  13.08.2024, 08:19

Also als ich mal die Frau eines Mannes, der über mich Lügen verbreitet hat, sowie den Mann selbst, beleidigt hatte, gab es keinen Schiedsmann, sondern sofort eine Geldstrafe.

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18Chris98  13.08.2024, 08:20
@Still

Ja gut. Da steht es anders. Kannst du ja mal der Polizei Lübeck erzählen. Vielleicht überweisen die mir die Kohle ja dann zurück.

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Still  13.08.2024, 08:23
@18Chris98

Das wird wohl kaum die Polizei gewesen sein, sondern ein Strafbefehl des AG Lübeck.

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18Chris98  13.08.2024, 08:26
@Still

Ist mir lattenhagen wer das konkret war. Das Geld wurde abgebucht.

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Still  13.08.2024, 08:31
@18Chris98
Das Geld wurde abgebucht.

Wow! Wer hat schon eine Einzugsermächtigung beim AG ; - )

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Still  13.08.2024, 08:40
@18Chris98

Sprache kann/sollte viel ausdrücken.

Du wirst die Strafe überwiesen haben.

Abgebucht bedeutet sprachlich, dass die Strafe per Lastschrift eingezogen wurde.

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PlanckEinstein  13.08.2024, 11:04
@Still

§ 380 StPO bezieht sich auf die Privatklage, nicht auf das normale Strafverfahren

der über mich Lügen verbreitet hat

Außerdem handelt es sich hier wohl um Üble Nachrede oder Verleumdung und nicht um Beleidigung, § 380 StPO gilt also sowieso nicht.

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Ich persönlich würd es nicht tun. Aber wenn man sich dadurch angegriffen fühlt warum nicht 🤷‍♂️

Lächelnd übergehen- zeigt es doch, dass der Gegenüber mit dem ICE durch die Erziehung gesaust ist und wohl einige Kapitel dadurch verpasst hat.

Dies alleine degradiert ihn schon zu einer armen Wurst.