Würdest du rechtliche Schritte einleiten, wenn dir jemand die Rippen bricht, während er dich reanimiert?

Nein 94%
Ja 6%

17 Stimmen

10 Antworten

Der Gedanke allein zeigt was für ein Charakter du hast.

Er rettet dein Leben und du willst ihn verklagen.

absurd


abcdehallo 
Beitragsersteller
 13.04.2024, 23:57

Die Frage / der Gedanke hat nichts mit meinem Charakter zu tun, sondern es ist eine Situation aus einem Film, den ich neulich im Fernsehen gesehen habe. Ist aber in Ordnung, konntest du ja nicht wissen.

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Nein

Also mir wurde gesagt das das sogar relativ normal ist.


abcdehallo 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 00:23

Sehe ich auch so, danke!

1
Nein

In Deutschland schon - man ist sogar verpflichtet zu helfen, da ansonsten unterlassene Hilfeleistung gilt - nicht zu helfen ist also strafbar.

In anderen Ländern wie China ist das jedoch wieder ganz anders. Dort gibt einem das Gericht tatsächlich recht, wenn du jmd verklagst, der dir geholfen hat, wenn du dabei verletzt worden sein solltest.

Sprich, wenn du das Risiko verklagt zu werden und dabei zu verlieren, nicht in kaufe nehmen möchtest, dann sollte man die Person links liegen lassen.


abcdehallo 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 00:23

Sehe ich auch so, danke!

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Eine solche Klage ist nicht möglich. Sie würde niemals angenommen. Abgesehen davon, dass dir durch das bzw. trotz dem Brechen der Rippen ja kein Schaden entstanden ist, sondern ein Nutzen (du hast überlebt), wäre ein Ersthelfer, der eine korrekte Maßnahme durchgeführt hat, absolut straffrei zu belassen, was gesetzlich so verankert ist. Dazu zählt auch der Sorgfaltsgrundsatz, also dass sofern du nicht grob fahrlässig oder vorsätzlich falsch behandelt wurdest - und das ist bei Laien seeeehr weit auszulegen - keinerlei Ansprüche an den Ersthelfer hast. Zu den Rechtsgrundlagen siehe Paragraph 34 StGB (rechtfertigender Notstand), 323c StGB (unterlassene Hilfeleistung) und 276 BGB (Verantwortlichkeit des Schuldners zum Thema Fahrlässigkeit und Vorsatz). Einen guten Artikel findest du hier.

Unnötig zu sagen, dass wohl niemand, der einem das Leben gerettet hat, anzeigen sollte... wenn wir so weit sind in unserer Gesellschaft, dann gute Nacht, Marie...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Anästhesist und Notfallmediziner

Bellezza0408  14.06.2024, 20:03

Danke. Hier scheinen einige keine Ahnung zu haben.

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abcdehallo 
Beitragsersteller
 14.04.2024, 00:21

Sehe ich auch so, danke!

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Pfefferprinz  14.04.2024, 00:17

Auch der Profi, der den Ersthelfer bei Eintreffen ablöst, kann die Rippen brechen.

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DorktorNoth  14.04.2024, 01:07
@Pfefferprinz

Das stimmt. Da wird aber auch nichts passieren. Die Rechtsgrundlage ist die gleiche. Siehe der verlinkte Text im entsprechenden Abschnitt. Auch ein Profi, der erste Hilfe leistet, ist abgesichert. Und selbst wenn es nicht so wäre, wenn wir mal von Rettungsdienstpersonal reden, was ja nicht in dem Sinne des Gesetzes erste Hilfe leistet- selbst da zählt der Artikel 276 BGB. Daraus lässt sich ableiten, dass bei Reanimation Rippen eben nun mal brechen KÖNNEN und so lange kein grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden vorliegt, also dass man z.B. extra an den Seiten des Brustkorbes so stark gedrückt hat, dass Rippen brechen (was ja eine durchweg falsche Maßnahme wäre und das weiß der Profi natürlich auch), wird also auch hier nichts rechtlich passieren können. Eine in der richtigen Situation richtig angewandte Reanimation ist definitiv straffrei. Egal welche Begleitverletzungen. Anders wäre es bei einer NICHT erforderlichen Reanimation. Während man auch hier einem Laien nicht vorwerfen kann, dass er z.B. eine Bewusstlosigkeit falsch eingeschätzt hat, wäre es in diesem Fall bei einem voll mit Rettungsdienst-Equipment und -Knowhow ausgestatteten Profi eventuell (auch hier 276 BGB) als grob fahrlässig anzukreiden, wenn er die Reanimationspflicht falsch feststellt, also nicht gründlich arbeitet und dann dem Patienten durch die (fälschlich begonnnene) Reanimation Rippen bricht. Aber das scheint mir seeeeehr konstruiert und so präzise war auch die Frage nicht formuliert.

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Ja

Klar, wenn jemand mir die Rippen so bricht bei einer Reanimation, das eine Klage Aussicht auf Erfolg hat, muss schon vieles passieren.


Bellezza0408  14.06.2024, 20:01

Sie haben absolut keine Ahnung, wovon Sie sprechen. Ich bin von meinem Arbeitgeber bestellte und entsprechend trainierte Ersthelferin, und vermutlich wissen Sie nicht, dass bei einer Herzdruckmassage durchaus auch manchmal Rippen brechen. Meist bei älteren Menschen, aber auch bei jüngeren ist dies möglich und nichts Außergewöhnliches. Aber vermutlich gehören Sie zu den Menschen, die lieber prozessieren, als sich zu freuen, noch bzw. wieder am Leben zu sein. Gruselige Einstellung, die von wenig Ahnung zeugt.

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StRiW  14.06.2024, 20:12
@Bellezza0408

So noch mal,

Wenn eine Rippe so bricht, das man vor Gericht eine Chance auf Schadensersatz hat, hat ein Ersthelfer echt Mist gebaut und wird auch dem Staatsanwalt Interesse wecken.

Bei einer Null acht Fünfzig CPR wird niemand jemanden eine Rippe so brechen, das am Ende ein Richter sich dafür interessieren wird.

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DorktorNoth  14.06.2024, 21:15
@StRiW

Völlig egal, WIE eine Rippe bei einer Reanimation gebrochen wird, ein Rochter wird sich dafür auf keinen Fall interessieren. Es sei denn vielleicht, der Ersthelfer bricht nach bereits erfolgreicher Reanimation eine Rippe absichtlich und bohrt sie mit Tötungsabsicht dem eben Wiederbelebten ins Herz.

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