Kann ich rechtliche Schritte einleiten wenn der Ex meiner Freundin per WhatsApp Web heimlich mit liest?

6 Antworten

Hallo hottehrubesch,

ich hoffe mal, ihr habt den Zugang zu diesem Login bereits beendet.

Natürlich könnte man das anzeigen. Aber habt ihr dafür Beweise?

Ben

Illegal ja - aber wie wollt ihr das beweisen? Und wie kann man Chats überhaupt mitlesen? WhatsApp ist da eigentlich sicher. Würde erstmal WhatsApp kontaktieren, dann können die das regeln und das Thema hat sich erledigt.


Opferlife  30.08.2020, 13:19

Ihr müsst nichts beweisen, die Behörden ermitteln selbst, ihr könnt Zeugen oder Nebenkläger sein.

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hottehrubesch 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 13:19

Na er hat sich in einem günstigen Moment das Telefon meiner Freundin geschnappt und per WhatsApp Web angemeldet.

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Fogged  30.08.2020, 13:20
@hottehrubesch

Sie hat ihr Handy ja sicherlich zurück bekommen, dann hätte sie sich ja direkt von allen Geräten abmelden können

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Opferlife  30.08.2020, 13:22
@hottehrubesch

Nach deutschem Recht könnte also eine Strafbarkeit nach § 202b StGB, dem Abfangen von Daten, vorliegen. „Hiernach wird bestraft, wer sich unbefugt unter Anwendung von technischen Mitteln nicht für ihn bestimmte Daten verschafft. Passwörter zu verwenden, gilt grundsätzlich als die Anwendung technischer Mittel. Wer also unbefugt mit einem fremden Passwort E-Mails mitliest, macht sich grundsätzlich strafbar“

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Opferlife  30.08.2020, 13:23
@Opferlife

Sobald ein Strafantrag bei der Polizei vorliegt, drohen in der Theorie bis zu zwei Jahre Gefängnis.

Zudem liegt beim heimlichen Lesen fremder Mails eine Persönlichkeitsverletzung vor. Im Privatrecht unterliegen E-Mails dem besonderen Schutz des Fernmeldegeheimnisses. Der Geschädigte kann danach eine Unterlassung und ggf. eine Geldentschädigung verlangen.

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hottehrubesch 
Beitragsersteller
 30.08.2020, 13:26
@Fogged

Meiner Freundin ist die Funktion WhatsApp Web nicht bekannt. Hätte sie das gekannt, hätte sie sich natürlich direkt abgemeldet.

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Wie soll denn das gehen? Hat sie sich da mal angemeldet und ist es jetzt bei ihm immernoch? Irgendwann haut wa einen doch da raus, oder? Außerdem kann sie das Handy doch von "allen Geräten abmelden"


Fogged  30.08.2020, 13:17

Ja, das ist die einzig plausible Vermutung. Dann ist es aber auch Eigenverschuldung, wenn sie sich nicht von allen Geräten abmeldet.

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auch du kannst bei Strafdelikten Strafanzeige/Strafantrag bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft stellen, sofern es sich wirklich um eine Straftat handelt.

zb. Nachstellung?


Opferlife  30.08.2020, 13:18

Die Nachstellung ist nach § 238 Abs. 1 StGB mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe und damit mit höherer Strafe als die Bedrohung und die Beleidigung bedroht, deren Strafrahmen jeweils von Geldstrafe bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe reicht.

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