Würde die Polizei was machen gegen beleidigungen?

5 Antworten

Das Ganze ist zwar Kinderkram, aber trotzdem...

Wenn du und/oder deine Mutter in der WhatsApp-Nachricht beleidigt wurden, dann kannst du/deine Mutter das natürlich bei der Polizei anzeigen. Da wird dann auch entsprechend ermittelt.

Ob das Wort "Assi" jetzt eine Beleidigung darstellt, vermag ich nicht zu sagen. Generell kommt es auch oft auf die Umstände des Einzelfalles an (In welchem Kontext wurde das gesagt? War es beleidigend gemeint? Wurde es als beleidigend empfunden? etc.). Letztlich entscheidet das ein Richter.

Das Orten eines Handy findet bei Beleidigung nicht statt.

Wenn man das Wort "Assi" als Beleidigung wertet, dann kommt noch die Regelung des § 199 StGB in Betracht.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__199.html


chrissi1818 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 12:16

Ich weiß das es Kinderkram ist. Mir kam es auch seltsam vor die Frage zu stellen. Jedoch wollte ich einfach nur wissen, ob die Polizei da überhaupt etwas tut. Weil viele sagen ja wegen sowas tut die Polizei nichts.

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AntonAntonsen  26.08.2017, 12:46
@chrissi1818

Ja, machen sie. Beleidigung ist eine Straftat und die Polizei ist verpflichtet, Straftaten zu verfolgen. Auch eine Verurteilung kann man nicht einfach so ausschließen.

Es ist halt nur so, dass es bei Beleidigungen häufig um alberne Streitigkeiten. Daher kann es durchaus sein, dass der aufnehmende Polizist dabei "innerlich mit den Augen rollt".

Damit sie sich auf wichtigere Aufgaben konzentrieren können, ist es daher oft sinnvoll, sie mit derart harmlosen Delikten zu verschonen.

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Assi heißt Assistent. Machen irgendwie viele falsch. Berichtige ihn vielleicht noch und dann lass gut sein. 


chrissi1818 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 12:00

Kann ich nicht sie hat mich blockiert? 

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chrissi1818 
Beitragsersteller
 26.08.2017, 12:09
@Vasektomie

da habe ich jetzt gerade kein Guthaben mehr. Ich lass es jetzt einfach. Bin mal gespannt ob ich wirklich ne anzeige wegen: Assi bekomme. Naja. denke mal eher nicht.

Trotzdem Danke

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Hallo.

Eigentlich für Kleinkram, aber Asy/Assi/Asozial. ist kein Beleidigung, sondern das Verhalten wird so benannt. bzw Assistent.
Wenn der Vater Polizist ist, darf er nicht für sich seine "Aufgaben zuteilen".
Ich war im öffentl. Dienst, machte auch Beglaubigungen, aber für meine Verwandschaft und Familie ist das nicht erlaubt. So auch bei der  Polizei.

Das müssen dann jemand anders machen.

Das einzige ist Schule. Die Eltern dürfen Klassenlehrer ihrer Kinder sein.

Die Arbeiten müssen jedoch von einem 2. Lehrer nachbewertet werden.
zumindest bis vor einigen Jahren.

Kein öffentliches Interesse.