Was passiert, wenn mich jemand wegen Beleidigung anzeigt?
Ich bin 16 Jahre alt und habe jemanden auf Instagram beleidigt. Ich habe ihn nur mit einem Wort beleidigt, jetzt sagt er er geht zur Polizei. Wie findet mich die Polizei? (ich kenne den Typen nicht) und was passiert wenn sie mich finden?
4 Antworten
Kommt drauf an wie du ihn beleidigt hast, aber ich schätze das du da mit einer verwarnung oder mit paar sozialstunden davon kommst. Sowas wird auch nicht in die Akte getragen, also mach dir nicht so einen kopf.
Aber denk etwas besser darüber nach was du im Internet tust. Ich habe beispielsweise eine anzeige bekommen, wegen einem hitler meme. 20 Sozialstunden waren fällig. Die Polizei hatte einen gruppenchat überwavcht, da dort einer gedielt hatte (wovon ich nichts wusste) Die können also alles sehen und auch alles zur anzeige bringen.
zum Tatzeitpunkt war ich 16, die anzeige kam aber tatsächlich erst vor einem halben jahr und da war ich 21.
Musst du dir mal überlegen, selbst nach 5 Jahren können deine Taten noch folgen haben.
Dann wird die Polizei Ermittlungen einleiten, ob das so stimmt und wenn ja wird eben ein Strafverfahren eingeleitet, sofern die Staatsanwaltschaft das auch so sieht.
Wie findet mich die Polizei?
Ganz einfach an deiner Meldeadresse. Dass das Instagram-Konto zu dir gehört ist easy anhand des hinterlegten Facebook-Accounts/Mailadresse und natürlich der IP abzufragen, das ist ein leichtes.
und was passiert wenn sie mich finden?
Siehe oben.
da passiert überhaupt nichts
Die Polizei wird ihn mit Sicherheit nicht wegen " deine Mum soll mir einen runter holen" orten und dementsprechend anklagen.
Die hat eh schon genug zu tun.
Oh doch, dem wird natürlich nachgegangen, sofern da ein Straftatbestand erfüllt ist.
Schwachsinn.
Die Polizei darf Verfahren wegen mangels öffentlichem Interesse einstellen.
Und das wird hier (wenn es überhaupt zu Anzeige kommt was zu 98% nicht der Fall sein wird) passieren.
Das ist ja nicht Mal eine richtige strafrechtliche Beleidigung.
Nein, darf sie nicht. Das macht die Staatsanwaltschaft. Aber nicht hierbei, denn das ist ein Antragsdelikt. Das wird auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Du hast keine Ahnung!
Hatte schon mit Verfahren zu tun, wo die "Beleidigung" lautete: "dann blas mir doch einen" - Vorwurf war "sexuelle Beleidigung", Staatsanwaltschaft verfolgte das.
Nein, darf sie nicht. Das macht die Staatsanwaltschaft. Aber nicht hierbei, denn das ist ein Antragsdelikt. Das wird auf Antrag des Geschädigten verfolgt. Du hast keine Ahnung!
Korrekt die Staatsanwaltschaft.
Trotzdem kann die auf den Privatklageweg verweisen und dem Sachverhalt nicht mehr nachgehen.
Hatte schon mit Verfahren zu tun, wo die "Beleidigung" lautete: "dann blas mir doch einen" - Vorwurf war "sexuelle Beleidigung", Staatsanwaltschaft verfolgte das.
Das mag sein.
Wenn das jemand zu dir sagt und ich dein Freund wäre und die Person anzeige sieht die Sache allerdings ganz anders aus.
Die Mutter des Jungen müsste ihn theoretisch anzeigen. Er erreicht da überhaupt nichts.
Was für ein Privatklageweg? Es geht hier um ne Straftat, wie soll man da Privat klagen und worauf überhaupt?
Habe ich dir doch gerade erklärt.
Die Staatsanwaltschaft kann auf den Privatklagweg verweisen und der Strafttat nicht mehr nachgehen.
Das ist bei Beleidigung sehr oft der Fall.
"Der Privatklageweg ist nur bei den in § 374 I StPO aufgeführten Straftaten möglich"
Du hast keine Ahnung!
Das war's dann also, merkste selbst dass ich doch Recht habe.
Vlt solltest du vorher Mal nachdenken bevor du mir Ahnungslosigkeit unterstellst.
Wahrscheinlich gar nix. Ermahnung oder Einstellung des Verfahrens gegen Auflage wie Arbeitsstunden.
Lies dich in das Privatklageverfahren ein und dann frage dich: wer würde sich diese Mühe machen?
Nebenbei müssten seine Eltern Strafantrag stellen, da er als Minderjähriger das noch nicht darf.
Macht er eh nicht.
Keine Sorge.
Gruß DayX19
Wie alt warst du da?