Worin unterscheiden sich Grundsicherung und Bürgergeld?

3 Antworten

Grundsicherung für arbeitsfähige Person unter Bürgergeld vom Jobcenter nach dem SGB - ll steht nur arbeitsfähigen Personen ab der Vollendung des 15 Lebensjahres zu, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.

Auf Erwerbseinkommen gelten höhere Freibeträge nach Paragraf 11 b SGB - ll und das Schonvermögen liegt höher.

Der Antragsteller darf im ersten Jahr bis zu 40.000 Euro und im zweiten Jahr noch bis zu 15.000 Euro an Vermögen haben oder auch entsprechende Ansparungen im Leistungsbezug machen.

Die bis zu 15.000 Euro gelten auch von Anfang an für alle Personen die zur BG - Bedarfsgemeinschaft gehören.

Im SGB - Xll vom Sozialamt für Altersrentner oder dauerhaft voll erwerbsgeminderte Personen liegt der Freibetrag auf Erwerbseinkommen bei pauschalen 30 %, max.jedoch bis zu 50 % von der Regelbedarfsstufe 1.

Die liegt derzeit bei 563 Euro Regelbedarf für den Lebensunterhalt, bei entsprechend hohem Erwerbseinkommen könnte der max. Freibetrag bei derzeit 281,50 Euro liegen.

Das Schonvermögen liegt hier bei jeweils bis zu 10.000 Euro.


Regina3 
Beitragsersteller
 14.07.2024, 21:05

Also ist Bürgergeld mehr als Grundsicherung? Und im Alter wird auch das Bürgergeld weniger? Bzw. es gibt kein Bürgergeld mehr dann?

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isomatte  14.07.2024, 22:30
@Regina3

Ich habe nicht geschrieben das es weniger als Bürgergeld ist !

Der Bedarf berechnet sich wie beim Bürgergeld auch aus dem Regelbedarf für den Lebensunterhalt und dazu min.noch die angemessene KDU - Kosten der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Bei einer Behinderung kann man bei der Grundsicherung vom Sozialamt sogar Anspruch auf einen Mehrbedarf haben, was beim Bürgergeld nur bei z.B. im Zeitraum wo Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben bezogen würden möglich wäre.

Nur wenn es bei der Grundsicherung vom Sozialamt um Erwerbseinkommen und Vermögen geht, sind die Freibeträge geringer als beim Bürgergeld.

Wenn das Alter für die Altersrente erreicht ist, oder man dauerhaft voll erwerbsgemindert ist, besteht kein Anspruch mehr auf Bürgergeld, dann wäre das Sozialamt zuständig bzw.wenn entsprechendes Einkommen durch Rente usw.vorhanden wäre und die sonstigen Voraussetzungen erfüllt wären, dann unter Umständen auch Wohngeld von der Wohngeldbehörde.

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Meinst du grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung? Das bekommen nur Personen wo nicht Erwerbsfähig sind oder im alter . Aber bevor man das bekommt bekommt man erstmal die Hilfe zum Lebensunterhalt und wenn die 3 mal verlängert wird z.b geht 2 jahre bekommt man die Grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung. Alle 3 Leistungen haben den gleichen regelsatz. Hilfe zum Lebensunterhalt. Grundsicherung im alter und bei Erwerbsminderung. Bürgergeld. 563 Euro.

Bürgergeld = Arbeitsfähig

Grundsicherung = Rentner z. B.