Wohnung halten, obwohl sie zu groß ist?

DaKaBo  11.06.2021, 22:47

Um welche Wohnungsgröße geht es denn?

Schnutex 
Beitragsersteller
 11.06.2021, 22:52

Die Wohnung ist 57 qm groß.

4 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Du kannst mit dem Amt sprechen ob Du dort wohnen bleiben kannst.

(Persönlich vorsprechen oder papierschriftlich klären, da Telefoniererei und Emails rechtlich keine Bedeutung haben.)

Wenn die Wohnungsgröße und die Bruttokaltmiete bei Euch (von Ort zu Ort verschieden) für 1 Person noch als angemessen gelten, sollte das gehen.

Ein paar Euro aufzuzahlen, kann eventuell auch gehen.

Wenn die Wohnung jedoch für 1 Person nicht mehr als angemessen gilt, wirst Du eine Kostensenkungsaufforderung bekommen = umziehen müssen.

Meine Frage ist nun, darf ich in der Wohnung wohnen bleiben, wenn ich die Differenz der entstehenden Kosten übernehme und das Amt somit nicht mehr und nicht weniger als sonst auch zahlen muss?

Das Amt muss für mind. 6 Monate sogar die volle Miete übernehmen. Danach wird die Miete um soviel gekürzt, wie für dich zulässig ist.

Es sei den du bringst im Gegenzug Eigenbemühungen, dich um eine günstigere Wohnung zu kümmern (nachweislich), dann muss das JC sogar über die 6 Monate hinaus die vollen Kosten tragen.

Steht ihr denn beide im Mietvertrag oder besteht ein Untermietvertrag ?

Denn dann müsstet ihr beide kündigen oder sie die Kündigungsfrist bei einem Untermietvertrag einhalten und solange auch ihre Miete zahlen.

Würde es keinen Mietvertrag geben, dann müsste das Jobcenter nach ihrem Auszug eine evtl. unangemessene Miete min. erst einmal für weitere 6 Monate anerkennen und bei Bedarf auch weiter voll zahlen.

Es kommt also nicht zwingend auf die Größe einer Wohnung an, es muss eigentlich nur die KDU - Kosten der Unterkunft und Heizung = Warmmiete, angemessen nach dem SGB - ll sein.

Zum ausziehen kann eh keiner gezwungen werden, im schlimmsten Fall gibt es dann halt nur noch die angemessenen KDU - nach dieser Übergangszeit gezahlt und man müsste ggf. dann auch damit rechnen, dass man eine evtl. BK - Nachzahlung dann selber zahlen muss.

Wenn du und deine Mitmieterin als Mieterpartei einen gemeinsamen Mietvertrag abgeschlossen habt, kann deine Mitmietrin nicht allein kündigen und ausziehen.

Ansonsten würde gelten, was @Comp4ny geschrieben hat.