WG mit einer Harz 4 Empfängerin?

5 Antworten

Wenn es in deiner Gemeinde keinen Mietendeckel gibt, darfst du von einem Untermieter soviel Miete verlangen, bis die Grenze zu einem möglichen Mietwucher überschritten ist.

In Berlin sähe es mit Mietendeckel - laut dieser Quelle - so aus:

  • Zuerst muss die Fläche des oder der Zimmer festgestellt werden, die dem Untermieter allein zur Verfügung stehen, z.B. 20 qm.
  • Dann muss berechnet werden, welche Flächen von allen Untermietern und dem Hauptmieter gemeinsam genutzt werden: [...] (Bitte dort weiterlesen; Gerd)

Das Jobcenter ist aber nicht die Miet-Aufsichts-Behörde. Wenn das Jobcenter denkt, die Höhe der Untermiete wäre anzuzweifeln, kann es tun, was das Sozialamt Hamburg vor einigen Jahren getan hat: Das hat einigen Kunden die Mitgliedschaft beim Hamburger Mieterverein bezahlt, damit die Kunden von diesem Verein überprüfen lassen konnten, ob ihre Miethöhe in Ordnung war oder nicht etwa zu hoch.

Falls deine Wohn- und Heizkosten insgesamt (einschließlich nötiger Versicherungen usw.) geringer sind als deine Einnahmen aus Vermietung und Untervermietung, erwirtschaftest du Gewinn aus deiner Vermietung. Das ist irgendwann zu versteuerndes Einkommen. Das muss dem Finanzamt gemeldet werden.

Möglicherweise wird dabei dein eigener Nutzungs-Anteil durch das Wohnen dort auch als geldwerter Vorteil einberechnet. Und falls dein geldwerter Vorteil durch deine eigene Nutzung der Wohnung bei beispielsweise 300,- € liegt (das Finanzamt könnte das schätzen, oder auch begutachten lassen ;-), und die Wohn- und Heizkosten insgesamt (einschließlich nötiger Versicherungen usw.) bei beispielsweise 600,- €, und deine Einnahmen aus Untervermietung bei 310,- €, dann wären es wohl 10,- € Gewinn = Einkommen, die zu versteuern wären.

Was das Jobcenter zu diesen 10,- € Gewinn sagen würde, wäre mal interessant. Mutmaßlich nichts. Denn nur bei Familien-Mitgliedern, die in einer Haushaltsgemeinschaft leben, gilt laut Bundessozialgericht die Regel: Pro Nase gibt es vom Amt nur den Nasen-Anteil an den Wohn- und Heizkosten insgesamt!

Das ändert aber nichts an der Möglichkeit, dass das Jobcenter in deiner Vertragsgestaltung eine Art von Mietwucher zuungunsten des Amtes sieht und dir deshalb härtere Aufgaben stellt als anderen. Aber im Streitfall kann der Untermieter immer noch den üblichen Rechtsweg beschreiten: Widerspruch gegen einen unbefriedigenen Bescheid des Jobcenters beim Amt selber, danach notfalls noch Klage beim Sozialgericht, im Eilfall auch vorher schon.

Gruß aus Berlin, Gerd

Wenn sie vom Jobcenter lebt, muß dieses ihr den Auszug genehmigen.

Wenn sie bislang keine 300 € an Miete bezahlt, sehe ich das als problematisch an.

Ja, wenigstens für ein Jahr. Wichtig ist, dass ihr kein eheähnliches Verhältnis habt, sonst wird dein Einkommen zur Berechnung des Regelsatzes herangezogen. Ihr müsst einen ordentlichen Mietvertrag, der rechtssicher dem Amt vorgelegt werden kann.


beautifulmind12 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 22:06

also mit einem untermietervertrag ist die Sache geritzt? :D

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GerdausBerlin  26.01.2022, 17:03
@LeBonyt

"Der Vermieter muss der Untervermietung zustimmen." ?? Nein! Das muss er nur, wenn ein Gericht ihn dazu verurteilt.

Aber der Vermieter kann verlangen, dass die Untervermietung beendet wird, wenn er der Untervermietung nicht zugestimmt hat. Dann kann der Mieter beim Amtsgericht klagen auf Zustimmung des Vermieters.

Das Jobcenter kann auf eine Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung bestehen, muss es aber nicht.

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GerdausBerlin  26.01.2022, 17:14
@LeBonyt

Mit oder ohne Winkel, so ist die Rechstlage, nicht so, wie du sie schilderst!

Und die Rechtspraxis ist auch nicht so: Welches Jobcenter hat denn wann mal irgendwann eine Zustimmung des Vermieters zur Untervermietung verlangt?

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Es wäre eine Wohngemeinschaft, also würde das so sein, dass du mitbezahlen musst, wenn du eine bestimmte Summe verdienst. Nur wenn ihr bezeugen könnt, dass ihr weder zusammen seid noch das Geld zusammenlegt, jeder ein eigenes Schlafzimmer verfügt, könnte es klappen dass das getrennt wird.


beautifulmind12 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 22:02

mitbezahlen im Sinne von, ich zahle ihren Lebensunterhalt mit?

Ich bin in der Ausbildung, gibt es da denn eine bestimmte Summe?

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In welcher Relation steht die Gesamtmiete zur beabsichtigten Untermiete für das knapp 10 Quadratmeter "große" Zimmer? ( Quadratmeterpreis ? )


beautifulmind12 
Beitragsersteller
 25.01.2022, 22:06

Knapp 8€

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wilees  25.01.2022, 22:11
@beautifulmind12

Interessante Kalkulation ..... und wie sollen sich die "restlichen" 220 Euro aufschlüsseln?

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