Wohngeld (Schonvermögen)?
Wenn man Wohngeld beantragt werden ja alle konto auf Vermögen und Einkommen geprüft. Wie viel Euro darf man bei seite gelegt haben auf einem Sparkonto ohne dass man dieses geld für seinen Lebensunterhalt verwenden muss ?
1 Antwort
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
- wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
- wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
- soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.
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https://www.wohngeld.org/vermoegen.html
Mindestens 60.000 EuroIn welcher Höhe ein erhebliches Vermögen vorliegt, klären die Verwaltungsvorschriften zum § 21 auf. Danach gilt beim Wohngeld eine Höchstgrenze für verwertbares Vermögen bei:
- 60 000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
- 30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied
WICHTIG: Bei diesen Beträgen handelt es sich nicht um einen Freibetrag auf das Vermögen sondern um eine Freigrenze. Wird der Höchstbetrag für das Vermögen überschritten, ist der Wohngeldanspruch ausgeschlossen.
siehe auch
http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_28062017_SWII4.htm
Punkt 21.37
Erhebliches Vermögen
(1) Erhebliches Vermögen im Sinne des § 21 Nummer 3 WoGG ist in der Regel vorhanden, wenn die Summe des verwertbaren Vermögens der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder folgende Beträge übersteigt:
1.60 000 Euro für das erste zu berücksichtigende Haushaltsmitglied und
2.30 000 Euro für jedes weitere zu berücksichtigende Haushaltsmitglied.