Wohnen auf Zeit: Gilt allgemeines Mietrecht und wie bei Mindestlaufzeit früher raus?
Mindestmietzeit bei wohnen auf zeit 1 Jahr, wie kommt man eventuell früher aus Vertrag?
2 Antworten
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnung, Miete, Vermieter
Ich vermute, dass du keinen Zeitmietvertrag nach § 574 BGB abgeschlossen hast sondern einen unbefristeten MV. Wenn der Wortlaut einer Klausel auf gegenseitigen Kündigungsverzicht für die Dauer von einem Jahr lautet, dann wäre das rechtens.
"Mindestlaufzeit" von Mietverträgen gibt es im deutschen Mietrecht nicht.
Du kannst hier bei bestimmten Gründen außerordentlich und fristlos (§ 543) kündigen oder jederzeit mit dem Vermieter einvernehmlich den Mietvertrag auflösen. Bei Vorliegen besonderer Lebensumstände kannst du auch ordentlich kündigen.
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Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Vermieter, Mietvertrag
Das kommt auf die genaue Formulierung im Vertrag an.
Stell die bitte mal ein. Entweder exakt abtippen oder als Bild.
Ich habe gar keinen Vertrag abgeschlossen. Ich habe nur bei Wohnen auf Zeit Angeboten gelesen, dass dort oft eine Mindestmietzeit angegeben ist. Ist eine theoretische Frage.