Wohnen auf Zeit: Gilt allgemeines Mietrecht und wie bei Mindestlaufzeit früher raus?

2 Antworten

Ich vermute, dass du keinen Zeitmietvertrag nach § 574 BGB abgeschlossen hast sondern einen unbefristeten MV. Wenn der Wortlaut einer Klausel auf gegenseitigen Kündigungsverzicht für die Dauer von einem Jahr lautet, dann wäre das rechtens.

"Mindestlaufzeit" von Mietverträgen gibt es im deutschen Mietrecht nicht.

Du kannst hier bei bestimmten Gründen außerordentlich und fristlos (§ 543) kündigen oder jederzeit mit dem Vermieter einvernehmlich den Mietvertrag auflösen. Bei Vorliegen besonderer Lebensumstände kannst du auch ordentlich kündigen.


EstellaJ 
Beitragsersteller
 06.07.2024, 18:10

Ich habe gar keinen Vertrag abgeschlossen. Ich habe nur bei Wohnen auf Zeit Angeboten gelesen, dass dort oft eine Mindestmietzeit angegeben ist. Ist eine theoretische Frage.

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Gerhart  06.07.2024, 22:02
@EstellaJ

Na dann weißt du ja jetzt theoretisch bescheid.

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Das kommt auf die genaue Formulierung im Vertrag an.

Stell die bitte mal ein. Entweder exakt abtippen oder als Bild.