Wo Wohnmobil mit Saisonkennzeichen abstellen?
Ich plane mir ein Wohnmobil zuzulegen. Dieses soll mit einem Saisonkennzeichen ausgestattet werden. Außerhalb der Saison hätte ich die Möglichkeit, dass Fahrzeug auf der in meinem Eigentum stehenden Zufahrt zu meiner Garage, in die das Wohnmobil leider nicht hinein passt, abzustellen. Diese Zufahrt ist allerdings vom öffentlichen übrigen Verkehrsraum aus frei zugänglich. Es befindet sich zwar eine Umfriedung quasi an drei Seiten, aber die Zufahrt selbst ist frei.
Bei einem stillgelegten und ohne Kennzeichen versehenen Fahrzeug wäre ein solches Abparken nicht rechtmäßig. Aber wie sieht es bei einem Fahrzeug mit Kennzeichen, welches aber eben außerhalb der angemeldeten Saison dort steht, aus???
Im Internet habe ich immer nur gefunden, dass das Wohnmobil nicht im öffentlichen Verkehrsraum parken darf. Öffentlicher Verkehrsraum ist mein Grund und Boden nicht.
Vielleicht hat jemand Erfahrungen in dieser Angelegenheit oder einen Tipp.
4 Antworten
Hallo,
dann ist das ganze auch kein "Privates Gelände", denn rein theoretisch kann ja jede X-Beliebe Perosn sich das WoMO "schnappen" und damit losfahren.
Da die Einfahrt ja sowieso nicht nutzbar ist wegen des WoMO würde ich an deiner Stelle da ein Stück Jägerzaun mit Pfosten hinmachen und somit die Einfahrt "unbrauchbar" machen und du hast ein privates Gelände, wo dich jeder mal gern haben kann :-)
Ein Poller wäre ja jederzeit entfernbar und damit kein Hindernis.
Denn es muss eine "Dauerhafte Eindfriedung" sein, die den Raum eindeutig als Privatgelände kennzeichnet und im Falle des WoMO auch deutlich macht, das "man" eben nicht einfach so damit losfahren kann.
Die Versicherung hat damit nix zu schaffen, es geht hier um das Ordnunsgrecht und Probleme mit der Behörde.
Doch, es geht hier sicherlich auch um die Teilkasko-Ruheversicherung in der saisonfreien Zeit.
Zur Versicherung siehe weiter untenhttps://www.huk24.de/selfservice.do?show=1&docid=235&show=1&rating=true
“Umfriedet“ heisst von allen 4 Seiten, beispielsweise muss eine Einfahrt auf Grundstück auch durch Hoftürchen oder Rolltor abschliessbar, also nicht ganz offen sein. So habe ich es vor fast 40 Jahren als Versicherungskaufmann gelernt. Erst dann greift ein Teilkasko-Ruheversicherung. Das sicherste ist eine Garage oder in Deinem Fall ein Abstellplatz für (Camping-) Fahrzeuge z.B. mit Schranken.
https://www.huk24.de/selfservice.do?show=1&docid=235&show=1&rating=true
ob die zufahrt auf einem privaten grundstück frei zugänglich ist oder auch nicht, spielt für die frage " parken von abgemeldeten fahrzeugen auf privatem grund" keine rolle. wer so was behauptet, hat entweder keine ahnung oder wirft veschiedene dinge durcheinander.
man sieht in wohngebieten viele wohnmobile, die in garageneinfahrten, auf garagenhöfen oder anderen flächen auf privatem grund abgestellt sind. man darf sie nur nicht auf unbefestigtem grund parken, da ggf. die gefahr der grundwasser-verunreinigung durch auslaufende betrriebs- oder schmierstoffe gegeben ist.
wenn dein WoMo nicht in die garageneinfahrt passt (außerdem wäre dann dein pkw zum aufenthalt unter der "laternengarage" verdonnert) dann musst du dir einen stellplatz suchen, bei dem du es außerhalb der saison unterstellen kannst.
fanclub75@
Danke für den Hinweis. Allerdings sehe ich zwischen einer Stillegung eines Fahrzeugs und einer Zulassung mit Saisonkennzeichen einen Unterschied. Bei der Stillegung befindet sich kein Kennzeichen am Fahrzeug und es ist definitiv abgemeldet. Beim Saisonkennzeichen erlöscht die Gültigkeit der Kennzeichen und des Versicherungsschutzes nicht, sondern ruhen nur bis zum Start der nächsten Saison.
Klar, dass ich ein Fahrzeug außerhalb der Saison nicht im öffentlichen Verkehrsraum bewegen darf, aber warum darf ich es nicht auf meinem Grund und Boden abstellen, ohne dass ich auch noch eine Mauer oder einen Zaun drum herum baue?
Hinweis:
In der Garage steht ein stillgelegtes Auto. Also brauche ich den Platz vor der Garage nicht. Dieser Platz ist groß genug, um das Wohnmobil darauf in gänze abzuparken. Bis zum Bürgersteig ist noch 1 Meter Platz.
ohh doch.......das bringen dir die Gebührenraubritter der Kommunen per Ordnungsverfügung bei.
und mit welcher begründung, mit welcher genauen vorschrift der StVO? wenn sich ein hilfssheriff unerlaubt auf mein grundstück wagen sollte, um an meinem WoMo ein strfzettel anzubringen, würde ich meinen hund auf ihn hetzen
weil es kein Privates Grundstück ist,da es ja durch jedermann betreten werden kann.
Und ganz davon abgesehn solltest du einmal einen Blick in die Kommunalsatzung sowie diverse Gesetze werfen über die Zuständigkeiten und Rechte der Mitarbeiter des Ordnungsamtes.Die dürfen nämlich noch viel mehr :-)
Es gibt doch in so manchen Abstellplätzen für Wohnwagen und Wohnmobile.
Diese Abstellplätze muss man teuer bezahlen. Das möchte ich nicht, da ich eigentlich einen geeigneten Platz habe.
OK, der Hinweis auf eine mögliche Wegnahme ist ein Argument. Würde denn ein Poller in der Mitte der Zufahrt ausreichen???