Saisonkennzeichen früher anmelden?
Ich möchte meine Saisonkennzeichen früher anmelden, als am Kennzeichen angegebenes Datum. Ich wollte fragen, ob das Auto als abgemeldet gilt, wenn die Prüfplakette noch auf dem Kennzeichen drauf ist aber man die Versicherung bereits gekündigt hat. Ich sollte dann quasi ein Termin als abgemeldetes Fahrzeug nehmen, um das Auto anmelden zu können, oder?
3 Antworten
Ich wollte fragen, ob das Auto als abgemeldet gilt, wenn die Prüfplakette noch auf dem Kennzeichen drauf ist aber man die Versicherung bereits gekündigt hat.
Was hat die Prüfplakette (=Hauptuntersuchung, im Volksmund "TÜV" genannt) mit dem Versicherungsschutz zu tun?
Deine Frage ist schon etwas verwirend. Das HU Datum hat überhaupt nicht mit der Zulassung usw zu tun. Ein Sesonkennzeichen kannst du immer zulassen im Gegensatz zu einem Kurzzeitkennzeichen.
dann wirst du dieses Kennzeichen als ganzjährig gültig deklarieren müssen. zuständig ist die Zulassungsstelle
die Zeiten am Kennzeichen sind verbindlich. außerhalb der Zeit besteht kein Versicherungsschutz,
kein Quatsch
macht er einen Baller, zahlt die Versicherung nicht
das hat nix mit der Ruheversicherung zu tun; da steht das Auto schön in der Garage
...du blamierst dich am laufenden Band.
Versicherungschutz besteht sehr wohl für Kasko-, aber nicht für Krafthaftpflichtschäden!
du raffst es nicht
außerhalb der Zeiten besteht keine Versicherung wenn er mit dem Fahrzeug fährt. das ist noch nicht mal zugelassen
Mal wieder Quatsch von dir...
https://www.gdv.de/gdv/themen/mobilitaet/so-sind-autos-und-motorraeder-mit-saisonkennzeichen-beitragsfrei-versichert-17316