Wo steht das, dass einer seine Frau einsperren kann, bis sie verhungert, steht das im Koran oder in den Hadith?
Admin: Das ist eine ernste Frage und wir haben das hier schon mal diskutiert wegen "Einsperren im Haus". Ich finde es aber nicht mehr.
2 Antworten
Schau hier:
Außerehelicher, ohne Zwang ausgeübter Geschlechtsverkehr von mündigen, geistig gesunden, nicht miteinander verheirateten Personen wird laut Koran (Sure 24,2-3) mit hundert Peitschenhieben bestraft, die Überlieferung fordert für Verheiratete (Ehebruch) die Steinigung. War der Mann verheiratet, die Frau aber nicht, so soll sie im Haus eingesperrt werden, „bis der Tod sie abberuft oder Gott ihr einen Ausweg schafft“ (Sure 4,15). War der Mann unverheiratet, die Frau aber verheiratet, so soll er für ein Jahr verbannt werden und die Frau 100 Peitschenhiebe erhalten.[7]
Ja, nichts beweist die Unmenschichkeit und Barbarei des Islams besser als der Koran selbst!
Also es gibt Staaten, die sich schon an der Scharia orientieren. Da kommen Frauen nicht immer gut weg, Beispiel:
Korrespondierend zum Delikt der zina wird die falsche Beschuldigung der Unzucht (qadf) unter Strafe gestellt. Die Grundlage hierfür findet sich in Sure 24,4. Fehlt es an vier tauglichen Zeugen mit entsprechender Aussage, so soll der Beschuldiger mit 80 Peitschenhieben bestraft werden. In Sure 24,19 und 23 werden daneben jenseitige Strafen in Aussicht gestellt.
Der Straftatbestand des qadf kann einerseits "neutralisierend" wirken im Hinblick auf denjenigen der Unzucht, da entsprechende Anzeigen mit Risiken eigener Bestrafung behaftet sind, wenn sich keine hinreichende Zahl von Zeugen findet (was bei diesem Delikt ohnehin nicht selbstverständlich erscheint). Andererseits zeigen dokumentierte Fälle aus der Gegenwart, wie zum Beispiel Frauen in Pakistan oder Somalia nach erfolgter Vergewaltigung zusätzlich wegen fälschlicher Beschuldigung belangt werden, wenn sie - wie zu erwarten - keine Zeugen für das an ihnen begangene Verbrechen beibringen können. Hier wird offensichtlich das Opfer bestraft. Im Übrigen lässt sich die Beschuldigung der zina - falsche Zeugen lassen sich finden - zu erpresserischen Zwecken nutzen, um scheidungswillige oder ansonsten renitente Frauen einzuschüchtern.
Quelle: Das islamische Recht von Prof. Dr. Mathias Rohe, Verlag C.H.Beck oHG, München 2009, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage 2011, Seite 126
Dankeschön. Finde ich echt verrückt in der heutigen Zeit. Danke für deine Mühe
Gerne. In Saudi-Arabien gab es zuletzt immerhin Reformen, schau hier.
Ja, der dortige Regent modernisiert den Islam sehr wohltuend - Motorradfahren in Clique mit Frauen, Disko, amerikanisches Entertainment mit US-Entertainern, Musik, keine strenge Kopftuchpflicht, ....
Noch was, ist das richtig rum, eine Ledige läßt man sterben, eine Verheiratet wird nur bestraft?
Das wurde doch durch einen späteren Koranvers aufgehoben.
https://www.deutschlandfunk.de/sure-4-vers-15-todesstrafe-steinigung-100.html
Ja, du erinnerst mich, das ist der von der Ziege gefressene Steinigungsvers.
Hallo, ich kenne mich damit nicht so aus. Dass hört sich aber echt grausam an. Wird das heute noch so praktiziert oder ist das irgend was veraltetes? LG