Wo kann ich eine Beschwerde (§304 StPO) einreichen?
Meine zwei Handys wurden beschlagnahmt wegen §184b StgB (Verbreitung kinderpornographischer Schriften). Ich soll September 2019 in einer WhatsApp Gruppe gewesen sein, in der jemand fünf solcher Bilder gesendet hat. Allerdings habe ich die Nummer seit August 2019 nicht mehr benutzt.
Eines der beschlagnahmten Handys war in meiner Nutzung von Dezember 2015 - November 2019
Das andere Handy ist in Benutzung seit März 2020 - jetzt)
Das 2020 Handy wurde beschlagnahmt obwohl es erwiesenermaßen erst im März 2020 erworben wurde.
Nun möchte ich es zurück haben, besteht Hoffnung? Man sieht auf einem Blick das die ältesten Dateien erst aus dem Jahr 2020 sind, Rechnung belegt das das Handy erst 2020 erworben wurde
Außerdem benötige ich das Handy für die Schule
Wo kann ich eine Bescwerde gemäß §304 StPO) einreichen? Wie wahrscheinlich ist es das ich Erfolg habe?
4 Antworten
Da der Ermittlungsrichter nicht genau in den Beschluss geschrieben hat, welche Handys beschlagnahmt werden sollten, ist ein Antrag auf Wiederherausgabe des Handys an die Staatsanwaltschaft das richtige Mittel. Das kostet vor allem auch nichts. Gegen eine ablehnende Entscheidung der Staatsanwaltschaft kann dann Antrag auf gerichtliche Entscheidung beim Amtsgericht gestellt und erst dagegen eine Beschwerde eingelegt werden.
Du kannst eine Beschwerde bei der Polizei einreichen...
Was? Die Polizei hat mein Handy auf Beschluss eines Richters beschlagnahmt, also muss ich mich wohl eher beim Gericht beschweren...
Ich hoffe mal, ich habe die Antwort richtig gelesen, ich weiß jetzt nämlich nicht genau, wie du es jetzt gemeint hast.
Die Beschlagnahme erfolgte sicherlich nicht im Einzelnen aufgrund eines Beschlusses eines Gerichts in dem stand, dass genau diese beiden Handys beschlagnahmt werden müssen. Folglich beschwerst du dich vermutlich gegen die unberechtigte Maßnahme der Polizei im Rahmen dieses Verfahrens, Durchsuchung, Beschlagnahme oder Sicherstellung des neuen Handys. Die Beschwerde hierzu solltest du mit deiner Begründung bei der Staatsanwaltschaft durchführen, das Aktenzeichen müsstest du haben. Dies geht zwar relativ formlos, aber begründen solltest du es schon. Die Frage ist natürlich, ob du mit dem Ergebnis einverstanden bist, aber Schritt 2 folgt nach Schritt 1, wenn du die Antwort hast.
Beschwerde darüber, dass überhaupt bei dir durchsucht wurde (Gerichtsbeschluss, und das hast du gefragt) ist m.E. wenig sinnvoll, da wohl Tatsachen die entsprechende Maßnahme rechtfertigen, dass Beweismittel gefunden werden könnten. Was nun vor Ort genau passiert kann das Gericht nicht wissen. Die von dir genannte Beschwerde i.S.d. 304 StPO richtet sich nämlich nicht gegen die Beschlagnahme des Handys, sondern es geht um den Beschluss als solchen. Du verstehst den Unterschied hoffentlich?
Um die Begründung i.S.d. 304 StPO hervorzuheben sind umfangreichere Erklärungen notwendig, hier solltest du mit einem Rechtsanwalt Rücksprache nehmen.
https://www.dr-buchert.de/de/rechtslexikon/beschwerde.html
ich habe jetzt deine Kommentare gelesen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass in dem Beschluss stand, dass dieses neue Handy beschlagnahmt werden soll, beim alten -betroffenen- evtl. Aber wie gesagt, manchmal liest man etwas aufgrund der eigenen Erfahrungen anders als der Frager es meint.
Im Beschluss stand geschrieben das nach Mobiltelefone gesucht wird, und falls nicht die Möglichkeit besteht das Gerät vorort zu durchsuchen, es mitgenommen wird. Beim alten Handy bestand nicht die Möglichkeit es vorort zu durchsuchen, da es defekt ist. Beim neuen bestand die Möglichkeit, jedoch wurde es trotzdem beschlagnahmt.
Ich würde nun gerne eine Beschwerde gegen die Beschlagnahmung des neuen Handy einreichen, da
- es 2020 erworben wurde (neu), und die gesendeten Dateien 2019 verschickt wurden
- man auf einem Blick sehen kann das alle Daten nicht älter als März 2020 sind
- ich es für schulische Zwecke benötige
- es ohne mein Wissen in ein kriminaltechnisches Labor verschickt wurde, obwohl der Kriminalpolizist die PIN besaß, dh vollen Zugriff hatte
wo kann ich mich über die beschlagnahme des neuen Handys beschweren? Wie hoch ist die Wahrscheinlichkeit Erfolg zu haben?
in dem Handy war außerdem niemals die "verdächtige" SIM Karte drin
Beschwerde einreichen, bitte sehr - leg los. Ob sie Aussicht auf Erfolg hat, wage ich zu bezweifeln. Und wer ein gebrauchtes Handy kauft und nicht rafft, dass verbotene Inhalte drauf sind, diese sogar weiter verschickt, was soll man denn davon halten???
Der Staatsanwalt vom Amtsgericht?