Gewerbe rückwirkend anmelden?

2 Antworten

Bei 2-3 Wochen Verspätung wird es kaum ein Bußgeld geben... Und wenn, nur ein Verwarnungsgeld (< 55 €).

Hängt vom Gewerbeamt ab. De jure kann das Amt schon ab dem ersten Tag Verzug ein Ordnungsgeld verhängen. In der Praxis sind die Ämter aber weitaus kulanter - 2-3 Wochen sollten i.d.R. kein Problem darstellen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Mehrfacher Gründer & Gesellschafter