Kann man mit 16 ein Gewerbe anmelden?
Und wie macht man das?🤔
muss man viel ausfüllen
4 Antworten
Um als Minderjähriger in Deutschland ein Gewerbe zu führen, bedarf es der Zustimmung der Erziehungsberechtigten und (nicht oder!) des Familiengerichts. Wenn du der Ansicht bist, zum Führen eines Gewerbebetriebes fähig zu sein, musst du dir also "nur" zusätzlich zu der Erlaubnis deiner Eltern vom Familiengericht bescheinigen lassen, dass du dazu in der Lage bist, und schon bist du im Sinne deines Gewerbes voll geschäftsfähig und kannst tun und lassen, was du willst. Die Genehmigung vom Gericht bekommt halt nur nicht jeder Dahergelaufene und der Antragsprozess ist langwierig. Das Gericht will sehen, dass du reif genug bist, dich das Ganze nicht von der Haupttätigkeit als Schüler ablenkt und dein Vorhaben genug durchgeplant ist ("ich will das mal ausprobieren" ist kein Plan).
Vgl. § 2, § 106 und § 112 BGB.
Und ja, "viel auszufüllen" ist da: Als Minderjähriger durch den Antragsprozess beim Gericht noch mehr als sonst. Aber auch sonst sind Gewerbeanmeldung, Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, regelmäßige USt-Voranmeldungen, regelmäßige Einkommens-, Umsatz-, Gewerbesteuererklärung mit dazugehöriger EÜR oder Bilanz (je nach dem) plus dem ganzen Kram für ggf. die Gründung einer Kapitalgesellschaft / juristischen Person wie der Gang zum Notar, Handelsregister etc., plus Krankenkasse, IHK... - ich könnte das noch eine Weile weiterführen.
Das ist also nichts, was man mal eben macht weil man das mal probieren will.
Naja... zunächst müsstest du eine Genehmigung deiner Eltern und des Familiengerichts einholen. Wenn du die hast, dann kannst du auch ein Gewerbe anmelden, denn dann bist du nach § 112 BGB für den Betrieb des Gewerbes voll geschäftsfähig und das drückt dann in der Regel auch auf Verfahrenshandlungen im allgemeinen durch wie die Anmeldung oder auch die Abgabe von Steuererklärungen usw. usw.
Wenn du dir allerdings jetzt Sorgen machst, dass du viel ausfüllen musst, würde ich an deiner Stelle nochmal überlegen ob ein Gewerbe das richtige für dich ist. Das ist nämlich IMMER mit viel Papierkram verbunden.
Kannst du mit 16 nicht, es gibt aber möglichkeiten dass mit den Eltern zu machen.
Im BGB gibt es zwei wesentliche Voraussetzungen für den Betrieb eines Gewerbes durch Minderjährige (§ 112 Absatz 1 BGB ). Danach benötigt ein Minderjähriger zur Ausübung eines selbstständigen Gewerbes die Ermächtigung des gesetzlichen Vertreters, in der Regel der Eltern, sowie die Genehmigung des Familiengericht
Alleine schon mal garnicht, da du noch keine 18 bist und damit nur beschränkt geschäftsfähig bist. Du bräuchtest daher die Erlaubnis deiner Eltern oder deines gesetzlichen Vormunds. Für den Betrieb eines Gewerbes musst du allerdings voll geschäftsfähig sein. Zudem ist ein Gewerbe immer mit viel Papierkram verbunden, unter anderem auch durch Genehmigungen, Nachweise, Steuererklärungen usw. Vom Papierkram her wärst du immer gut bedient.