witwenrente anechnung bürgergeld?

3 Antworten

Natürlich wird die Rente angerechnet, ist sogenanntes sonstiges Einkommen, wenn Du nicht schon Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll berücksichtigt bekommst, kannst Du im Regelfall min. 30 Euro Versicherungspauschale in Abzug bringen.

Freibetrag 30 €, sofern kein anderes Einkommen vorhanden ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Selbstverständlich ist das Einkommen und wird auf mögliches Bürgergeld angerechnet.