Wird Wehrsold angerechnet, wenn Mutter HartzIV bekommt?
Ich gehe Ende des Jahres zur Bundeswehr und wir sind uns nicht sicher, ob Wehrsold als ein richtiges Einkommen zählt, dass angerechnet wird, wenn ich weiter bei meiner Mutter lebe.
5 Antworten
Sicher zählt auch das als Einkommen und wird entsprechend der Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet.
Bist Du noch unter 25 und kannst mit deinem anrechenbarem Einkommen dann deinen Bedarf bei deiner Mutter decken, dann fällst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus und müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.
ob Wehrsold als ein richtiges Einkommen zählt
Als was soll das sonst zählen?
Selbst ein 450-€-Job wird ja angerechnet.
Warum sollte Wehrsold nicht als "richtiges Einkommen" zählen? Es ist doch "richtiges" Einkommen, hat nur einen vielleicht etwas extravagant klingenden Namen.
Mir ist nicht bekannt, daß es für Sold Ausnahmeregelungen bei der Einkommensanrechnung gibt.
im FWD verdienst Du aktuell 1545 Euro Brutto, es würde mich wundern, wenn das nicht angerechnet werden würde.
Hartz 4 wird für Haushalte bezahlt, nicht für Personen ansich. Wohnst du bei deiner Mutter, bekommt sie kein ALG 2.
Falsch
Ein Kind ist im SGB - ll den Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet, dass Einkommen des Kindes wird also ausschließlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet.
Kann das Kind unter 25 seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, dann fällt es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Mutter raus und sie bekommt dann für das Kind keine Leistungen mehr.
Dann müsste das Kind seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Mutter zahlen.
Was schreibst du denn für ein dummes Zeug? Wieso sollte die Mutter kein Alg 2 beziehen (können)?
Weil ALG 2 pro Haushalt gezahlt wird und wer ein geregeltes Einkommen hat, bekommt kein ALG 2. Informiere dich richtig, bevor du gleich alles als dummes Zeug bezeichnest. Die Mutter wird kein ALG 2 bekommen, wenn ihr Sohn jeden Monat 1900€ heim bringt.
Das solltest Du besser einmal machen und dich richtig informieren.
Der Bedarf berechnet sich pro Person und nicht nach dem Haushalt, wenn das Kind genug Einkommen hat, dann gibt es für das Kind keine Leistungen mehr, die Mutter hat weiter Anspruch auf ihren Bedarf.
Naja, habe öfter gelesen, dass das nicht als ein richtiges Einkommen zählt und das nicht angerechnet wird, aber woanders steht wiederum das Gegenteil