Wird Wehrsold angerechnet, wenn Mutter HartzIV bekommt?

5 Antworten

Vom Beitragsersteller als hilfreich ausgezeichnet

Sicher zählt auch das als Einkommen und wird entsprechend der Verordnungen auf deinen Bedarf angerechnet.

Bist Du noch unter 25 und kannst mit deinem anrechenbarem Einkommen dann deinen Bedarf bei deiner Mutter decken, dann fällst Du aus der BG - Bedarfsgemeinschaft deiner Mutter raus und müsstest dann deine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.


isomatte  22.05.2022, 21:00

Danke dir für deinen Stern !

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ob Wehrsold als ein richtiges Einkommen zählt

Als was soll das sonst zählen?

Selbst ein 450-€-Job wird ja angerechnet.


RamonMiguel 
Beitragsersteller
 20.05.2022, 16:33

Naja, habe öfter gelesen, dass das nicht als ein richtiges Einkommen zählt und das nicht angerechnet wird, aber woanders steht wiederum das Gegenteil

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Warum sollte Wehrsold nicht als "richtiges Einkommen" zählen? Es ist doch "richtiges" Einkommen, hat nur einen vielleicht etwas extravagant klingenden Namen.

Mir ist nicht bekannt, daß es für Sold Ausnahmeregelungen bei der Einkommensanrechnung gibt.

im FWD verdienst Du aktuell 1545 Euro Brutto, es würde mich wundern, wenn das nicht angerechnet werden würde.

Von Experte Nomex64 bestätigt

Hartz 4 wird für Haushalte bezahlt, nicht für Personen ansich. Wohnst du bei deiner Mutter, bekommt sie kein ALG 2.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Oberamtmann  20.05.2022, 15:13

Was schreibst du denn für ein dummes Zeug? Wieso sollte die Mutter kein Alg 2 beziehen (können)?

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Hrimthur  20.05.2022, 15:31
@Oberamtmann

Weil ALG 2 pro Haushalt gezahlt wird und wer ein geregeltes Einkommen hat, bekommt kein ALG 2. Informiere dich richtig, bevor du gleich alles als dummes Zeug bezeichnest. Die Mutter wird kein ALG 2 bekommen, wenn ihr Sohn jeden Monat 1900€ heim bringt.

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isomatte  20.05.2022, 19:45
@Hrimthur

Das solltest Du besser einmal machen und dich richtig informieren.

Der Bedarf berechnet sich pro Person und nicht nach dem Haushalt, wenn das Kind genug Einkommen hat, dann gibt es für das Kind keine Leistungen mehr, die Mutter hat weiter Anspruch auf ihren Bedarf.

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isomatte  20.05.2022, 19:39

Falsch

Ein Kind ist im SGB - ll den Eltern nicht zum Unterhalt verpflichtet, dass Einkommen des Kindes wird also ausschließlich auf den Bedarf des Kindes angerechnet.

Kann das Kind unter 25 seinen Bedarf aus eigenem anrechenbarem Einkommen decken, dann fällt es aus der BG - Bedarfsgemeinschaft der Mutter raus und sie bekommt dann für das Kind keine Leistungen mehr.

Dann müsste das Kind seine Anteile für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an die Mutter zahlen.

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