Wird man mit 5 oder 6 eingeschult (normerweise)?

9 Antworten

Eintritt der Schulpflicht, Stichtagsregelungen

Für alle Kinder, die bis zu einem bundeslandspezifischen Stichtag eines

Jahres das sechste Lebensjahr vollenden, beginnt die Schulpflicht am 1.

August desselben Jahres. Der Stichtag ist im Allgemeinen der 30. Juni,

in Thüringen der 31. Juli, in Rheinland-Pfalz der 31. August, in Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Brandenburg, Baden-Württemberg und Bayern der 30. September, in Berlin der 31. Dezember (

Musskinder

).

Alle jüngeren Kinder, die im Laufe eines Jahres des sechste Lebensjahr

beenden, können auf Antrag der Eltern in die Schule aufgenommen werden,

wenn zu erwarten ist, dass sie voraussichtlich mit Erfolg am Unterricht

teilnehmen können (

Kannkinder

).

Man wird eingeschult, wenn man bis zum 30.September des Einschulungsjahres 6 Jahre alt wird (das Datum kann nach Bundesland variieren, es gilt für BW und Bayern).

Kinder können auch OHNE Antrag eingeschult werden, wenn sie erst ein Jahr später 6 Jahre alt werden, wenn sie reif genug sind, sprich, dann wären sie erst 5.

Und MIT Antrag können sie eingeschult werden, wenn sie noch ein Jahr später 6 werden. Das kommt aber sehr selten vor. Dann wären die Kinder unter Umständen noch 4 (an der Grundschule meines Sohnes vor langen Jahren einmal vorgekommen).

Kinder können auch, wenn sie noch nicht schulreif sind, um ein Jahr zurück gestellt werden, und dann ein Jahr später,also mit 7 Jahren eingeschult werden.

Die meisten Kinder sind 6, wenn sie in die Schule kommen.

Normalerweise mit 6 es kommt aber auch darauf an wann derjenige geboren ist oder ob es ein “Kannkind “ ist oder nicht.
Lg Elias

In Berlin hat man das Projekt, Kinder bereits mit 5 Jahren einzuschulen, wieder aufgegeben. Üblich ist das sechste Lebensjahr

Gruß Matti

Kommt immer drauf an wann man Geburtstag hat. Normalerweise mit 6 :)