Wird man bestraft, wenn man für die Nutzung der öffentlichen Toiletten nicht bezahlt?

5 Antworten

Strafrechtlich wäre hier zu prüfen, ob es sich bei einer öffentlichen Toilette im eine Einrichtung i.S.d. § 265a Abs. 1 StGB handelt. Wenn ja, könnte der Täter mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft werden.

Faktisch wird wohl im Regelfall nichts weiter passieren, als dass du mit Schimpf und Schande hinausgejagt wirst. Rechne aber damit, dass du spätestens beim zweiten Mal ein offizielles Hausverbot bekommst - der Verstoß dagegen wäre eine Straftat.

Woher ich das weiß:Hobby – Interessierter Laie; Grundwissen, garniert mit Recherche

Ja

Die Strafe ist ein schlechtes Gewissen

Jedermann hat das Recht zum ungehinderten Besuch einer Toilette zur Verrichtung seiner Notdurft. Das lässt sich aus Art. 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) und Art. 1 und 2 Grundgesetz ableiten.

Sofern die Toilette mit einer Bezahlschranke versehen ist, und du diese Ignorierst machst du dich Strafbar in dem du dir leistung erschleichst (Wie beim Schwarzfahren) - in dem Fall währe die Leistung Die Toilette die dir zur verfügung gestellt wird.

Das Unternehmen hat dann Theoretisch die Möglichkeit dich Anzuzeigen. Ist wie wenn du im Restaurant einfach aufstehst ohne zu zahlen,.

Woher ich das weiß:Recherche

In den AGB wird stehen bis wann man diesen Eingang verwenden kann.
Geht man einfach hindurch, obwohl man zu alt ist, ist das ein Erschleichen von Leistungen.

Gibt man an junger zu sein, als man ist, stellt das einen Betrug dar.