Wird das Geld wieder vom Jobcenter zurückgezahlt?

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Selbst wenn das Jobcenter einen Fehler wegen einem zweiten Job gemacht hätte, stünde dir als Kind unter 25 Jahren als Schüler, Azubi oder Stundent auf Erwerbseinkommen der seit Juli 2023 geltende erhöhte Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen bis auf Höhe der Minijobgrenze zu.

Liegt das Bruttoeinkommen höher als die Minijobgrenze, gelten darüber hinaus weitere Freibeträge auf Erwerbseinkommen nach Paragraf 11 b SGB - ll, die Anrechnung von Erwerbseinkommen in dieser Höhe wäre also so oder so nicht korrekt.

Dein Bafög - und das Kindergeld von derzeit 250 Euro würden aber entsprechend mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Wenn die Frist für einen Widerspruch abgelaufen ist, stellst Du einen Überprüfungsantrag nach Paragraf 44 SGB - X dann muss rückwirkend geprüft und bei fehlerhafter Berechnung eine Nachzahlung vom Jobcenter erfolgen.


isomatte  05.08.2024, 20:52

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Grundsätzlich Ja.

Gegen die fehlerhaften Anrechnungen hätte je papierschriftlich Widerpruch eingelegt werden können.

Man kann auch jetzt noch einen Überprüfungsantrag gem. §44 SGB X stellen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.

Jup, mindestens das Anrecht besteht.

Den Berater kontaktieren und erfragen wann die Ausgleichszahlung für deren Verschulden zu erwarten ist.

 und der Minijob war quasi umsonst gemacht wurden,

Das doch nur, wenn man der Auffassung ist, die Gesellschaft hat einen uneingeschränkt zu alimentieren ... und man hätte nichts dazu beitragen.

Wird das Geld wieder zurückgezahlt bzw. hat man noch Anrecht darauf?

Wenn Einkommen zu Unrecht / in falscher Höhe angerechnet wurde, besteht ein Anspruch auf Korrektur und ggf. Nachzahlung.,

Um eine Korrektur zu erwirken muss Deine Mutter dies aktiv beantragen.

Wenn die zweite und falsche Anrechnung aus dem System genommen wird, generiert sich automatisch ein Nachzahlungsbetrag, der dir grundsätzlich zusteht.

Bitte wende dich bei Fragen nicht an deinen “Berater”, der oder die ist dafür nicht zuständig. Kontaktiere die Leistungsabteilung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung