Wird bei einem Gewerbeleasing auf die private Bonität des Inhabers geschaut.?

4 Antworten

In der Regel läuft eine einzelne Gaststätte auf dich als Einzelgewerbe. Das müsste auch hier so sein, oder? Die "Firma", sprich dein Gaststättengewerbe hat somit kein eigenes Kapital, das läuft alles auf dich.

Wie hier bereits geschrieben wurde, kommt es u.a. auf die Rechtsform des Gewerbebetriebes an.

Bei einer Einzelunternehmung - auch beim im Handelsregister eingetragenen Kaufmann (e.K.) -, einer GbR und oHG, bei denen die Inhaber bzw. Gesellschafter natürliche Personen sind, kann man die private und gewerbliche Bonität dieser Personen nicht trennen.

Bei Rechtsformen wie Kapitalgesellschaften (GmbH, AG etc.), spielt die Bonität des Geschäftsführers oder Vorstandes meistens nur dann eine Rolle, wenn die Bonität der Gesellschaft relativ schwach ist und in Folge dessen eine persönliche Bürgschaft des Geschäftsführers oder Vorstandes für den Leasingvertrag als Auflage der Leasinggesellschaft erforderlich ist.

Entscheidend bei der Bonitätsbewertung ist beim Leasing in erster Linie die Creditreform-Auskunft.

Sollte es jedoch negative Bonitätsmerkmale des Geschäftsführers, Vorstandes oder Gesellschafters einer Kapitalgesellschaft geben, die der Creditreform bekannt sind, so erscheint in der Creditreform-Auskunft über das Unternehmen ein entsprechender Hinweis oder Querverweis, so dass sich diese Tatsache bei der Bonitätsprüfung des Unternehmens in den meisten Fällen negativ auswirkt.

Welche Komponenten für die Bonitätsbewertung noch wichtig sind und wie die Gewichtung dieser einzelnen Komponenten ausfällt (sprich, welche am wichtigsten und welche weniger wichtig sind) kann man hier nachlesen:

https://tefisltd.de/creditreform-schufa-bausteine-der-bonitaetsbewertung/

Interessant hierbei ist m.E., dass die Creditreform-Auskunft für Leasinggesellschaften beim gewerblichen Leasing i.d.R. wichtiger ist als die Schufa-Auskunft.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Das kommt auf die Gesellschaftsform an. Bei einer GmbH mit entsprechender Bilanz eher nicht, bei einem Einzelunternehmer ist ausschließlich die private Bonität ausschlaggebend.

Als Inhaber der Gastronomie mußt du doch deine Einkommensteuererklärungen abgeben und somit ist doch automatisch dein "privates" Einkommen maßgebend!?