Gewerbe-Leasing-Konditionen & private Nutzung?

4 Antworten

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Für den Leasingvertrag ist es notwendig, dass das Auto auch auf das Gewerbe zugelassen wird. Zulassungsbescheinigungskopie wird meistens verlangt.

Wie du das Auto dann nutzt, ist der Leasinggesellschaft egal. Wenn du es nicht durch die Bücher laufen lässt, dann ist es privat und völlig ok.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

DerBayer80  13.11.2021, 12:34

Sobald die Kiste aber auf das Geschäft angemeldet wird, muss die durch die Bücher laufen

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gitte2007  13.11.2021, 12:37
@DerBayer80

Nein, muss sie nicht. Wenn ich steuerliche Vorteile haben möchte, dann schon. Verzichte ich aber darauf, dann halt nicht. Ich kann auch Fahrzeuge steuerlich absetzen die gar nicht auf meinen Namen, meine Firma, mein Gewerbe zugelassen sind.

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NiNi2020 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 14:37

Also muss ich dann auch keine 1% Geldwertenvorteil versteuern sondern privat dann nur die reine Brutto rate zahlen, da sie in den Büchern ja gar nicht auftauchen und ich nix absetzen kann.

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gitte2007  13.11.2021, 17:26
@NiNi2020

Du musst nichts versteuern wenn das Auto dein Privatwagen ist. Weder die Firma noch das Fi-Amt haben damit noch etwas zu tun. Du musst nur die Leasingraten zahlen und den lfd. Unterhalt natürlich.

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Geht nicht. Das Gewerbeleasing ist an das Gewerbe gebunden. Ansonsten ist es ein Geldwerter Vorteil, da du ja weniger MwSt abführst als du sonst müsstest


NiNi2020 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 11:46

Aber ich führe ja dann nichts ab?

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NiNi2020 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 11:50
@DerBayer80

Aber ich zahle das Liesing ja privat, also kann ich die MWST Steuer nicht absetzen.

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NiNi2020 
Beitragsersteller
 13.11.2021, 11:46

Und das Auto wäre keine Betriebsausgabe in meinem Unternehmen bzw kommt gar nicht vor

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DerBayer80  13.11.2021, 11:48
@NiNi2020

Ein Gewerbeleasing funktioniert aber nur so, das die Kiste auf das Gewerbe gemeldet ist und eben Teil des Betriebs ist. Ansonsten ist es ein Privatleasing

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gitte2007  13.11.2021, 12:33

Deine Gedanken kann ich so nicht wirklich nach vollziehen.

Der Leasingvertrag hat noch nichts mit der Steuer, dem Fi-Amt zu tun.

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Wenn du einen gewerblichen Leasingvertrag abschliesst, das Auto aber nicht in die Firma integrierst, ist das deine Sache. Das geht weder den Leasinggeber noch dem Finanzamt etwas an.

Somit ist die Antwort von @gitte2007 schon völlig richtig.

Dann ist es ja kein Gewerbeleasing!?

Für ein Privatleasing benötigst du deine 3 letzten Gehaltsabrechnungen... :-((

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung