Wird Bafög vom Kindergeld abgezogen?

4 Antworten

Von Experte Kristall08 bestätigt

Kindergeld ist schon seit 2012 nicht mehr vom Einkommen abhängig, da hat man die Einkommensgrenze abgeschafft.

Außerdem ist Kindergeld bei Bafög - und BAB - kein anrechenbares Einkommen, wenn Du also unter 25 bist, besteht z.B.in Ausbildung oder Studium auch Anspruch auf Kindergeld.

Natürlich ist Bafög - und Kindergeld bei Bürgergeld anrechenbares Einkommen und wird entsprechend der SGB - ll Verordnungen mindernd auf deinen Bedarf angerechnet.

Deine Mutter bekommt dann zumindest weniger Leistungen für dich gezahlt, oder je nach Höhe deines Bedarfs und anrechenbarem Einkommen auch gar keine mehr.

Dann müsstest Du unter Berücksichtigung von Kindergeld was deine Mutter bekommt und für deinen Bedarf einsetzen muss, solange Du es zur eigenen Bedarfsdeckung benötigen würdest, entsprechend anteilig für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.selber an deine Mutter zahlen.

Du kannst aber als unter 25 jähriges Kind als Schüler, Azubi oder Stundent seit Juli 2023 bis auf Höhe der Minijobgrenze verdienen, ohne das es auf deinen Bedarf angerechnet wird, hättest Du dann als Taschengeld für dich zur Verfügung.

Es würde dann aber der pauschale Freibetrag auf das Bafög - von 100 Euro entfallen, weil Du dann schon den erhöhten Grundfreibetrag auf Erwerbseinkommen in Anspruch nehmen würdest.

Von Experte isomatte bestätigt

Du kannst deiner Mutter sagen, du MUSST sogar Bafög beantragen, da dass die vorrangige Leistung ist.

Da gibt es auch kein Wünschdirwas, da gibt es feste Regeln.


Idkk00663 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 15:41

Ja, sie möchte es selber jetzt beantragen, heißt ich würde auch davon nichts abbekommen außer das meine Semestergebühren dadurch gezahlt werden...

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Kristall08  04.08.2024, 16:10
@Idkk00663

Hab ich gelesen.

Ich wollte es nur noch mal so explizit geschrieben haben, damit du es deiner Mutter zeigen kannst. Am Ende ist es für euch ja auch egal, aus welchem Topf das Geld kommt, oder?

Hast du auch schon Anspruch auf diese 1000 Euro für Studienanfänger?

https://www.xn--bafg-7qa.de/bafoeg/de/das-bafoeg-alle-infos-auf-einen-blick/studienstarthilfe/studienstarthilfe_node.html#:~:text=Wie%20hoch%20ist%20die%20Studienstarthilfe,Lernmaterialien%2C%20Mietkaution%2C%20Umzugskosten).

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Idkk00663 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:12
@Kristall08

Ne, ich muss noch einiges nachreichen und danke für deine Antwort. Ich hoffe dass ich die 1000 kriege und behalten darf würde mir nämlich gerne ein Ipad fürs Studium kaufen^^

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Idkk00663 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:15
@Kristall08

Ja, laut meiner Mom ist es einfach nur für die Semester Gebühren und der Rest soll an sie gehen deswegen möchte sie es selbst beantragen mit ihrem Konto und allem :(

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Idkk00663 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 16:17
@Kristall08

Weiss nicht...sie ist sehr sauer, da halt dadurch ihr jetzt Geld fehlen wird obwohl sie sich so oft gewünscht habe dass ich studieren gehe...

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Kristall08  04.08.2024, 16:27
@Idkk00663

Es ist ja nun auch irgendwie an der Zeit, dass du selbstständig wirst.

Wieso beteiligt sie dich nicht an der Haushaltsplanung? Sie kann dir zeigen, wie sie das Geld einteilt, um alleine mit euch Kindern klar zu kommen. Es ist doch wichtig, dass du das lernst, finde ich.

So könnt ihr über den Betrag sprechen, den du ihr monatlich überweist für die Haushaltskosten. Du lernst dann gleich, was alles kostet und bist vorbereitet für das Leben.

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Idkk00663 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 23:06
@Kristall08

Hi, ja ich werde auch natürlich helfen wenn ich die Mittel habe. Wenn ich mich gut im Studium erstmal einfinde werde ich nach einem Studentenjob suchen. Und das mir der Haushaltsplanung danach frage ich auch oft, aber sie meint einfach nur solange ihr nichts abgezogen wird ist es egal.

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Wenn Du volljährig bist, hat die Mutter nichts mehr zu erlauben oder zu verbieten.

Grade, wenn Bürgergeld bezogen wrd, muß BAföG beantragt werden.

Kindergeld und BAföG werden auf Dein Bürgergeld angerechnet, und nicht auf das der Mutter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich bin kein Jurist und gebe keine Rechtsberatung.

Wie @Kristall schon schrieb, kannst du dir nicht aussuchen, welche Sozialleistung du bekommst. Das JC kann und wird dich auffordern, Bafög zu beantragen, wenn du studierst oder eine Schule besuchst. Es kann seine Leistung einstellen, wenn du das nicht tust.

Aber das Bafög ist ohnehin höher als dein Anteil am ALG II. Es wäre ein Gewinngeschäft.


isomatte  04.08.2024, 17:31

Wenn ich mich nicht irre, liegt der max. Bafög - Anspruch bei den Eltern wohnend derzeit bei 511 Euro und ab dem Wintersemester 24 / 25 dann bei 534 Euro.

Darin ist bereits der Anteil für Wohnkosten enthalten.

Alleine der Regelbedarf für den Lebensunterhalt liegt bei Bürgergeld vom Jobcenter für Kinder ab 18 und unter 25 bei derzeit 451 Euro.

Dazu käme dann min.noch der Kopfanteil der Warmmiete, ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom.

Warmmiete geteilt durch die Personen im Haushalt = Kopfanteil der Warmmiete pro Person.

In dem Fall blieben dann bei angekommen max. 534 Euro Bafög - nach Abzug des Regelbedarfs für den Lebensunterhalt von derzeit 451 Euro gerade einmal 83 Euro für den Kopfanteil der Warmmiete übrig.

Damit wird er wohl seinen Kopfanteil der Warmmiete nicht decken können, da ist wohl dann nichts mit Gewinngeschäft.

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DocPsychopath  04.08.2024, 17:32
@isomatte

"Darin ist bereits der Anteil für Wohnkosten enthalten."

So? Das wäre mir neu. Die Regelbedarf sind doch angeglichen. Wenn du mit der These Recht hast, ist meine Aussage natürlich falsch.

Decken können würde er trotzdem, denn das JC soll ja die KdU für Studenten aufstocken.

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isomatte  04.08.2024, 17:37
@DocPsychopath

Sicher ist im Bafög - Höchstsatz bereits die Kosten für die Unterkunft enthalten, da kommt es natürlich darauf an ob man noch im Haushalt der Eltern oder in einem eigenen Haushalt lebt.

Der Regelbedarf vom Jobcenter hat auch nichts mit dem Bafög - Höchstsatz zu tun.

Kannst im Internet ja einmal eingeben, Höchstsatz Bafög - da findest Du was einem max.wo unter welchen Voraussetzungen zustehen kann und was im Bafög - Satz alles enthalten ist.

Decken können aber nicht mit Bafög - alleine, dann gäbe es eine entsprechende Aufstockung vom anrechenbaren Einkommen bis zum Bedarf des Kindes gezahlt.

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Idkk00663 
Beitragsersteller
 04.08.2024, 23:15
@isomatte

Hi, also Warmmiete bei uns denke ich war so um die 900-950, sind 4 Köpfe und haben eine 3Zimmerwohnung. Ich weiß nicht, ob das etwas zur Sache tut, aber die Semester gebühren betragen im Winter 313,64€

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isomatte  05.08.2024, 06:11
@Idkk00663

Wenn es mit dir insgesamt 4 Personen sind, dann teilst Du die Warmmiete ohne Abschlag für normalen Haushaltsstrom dich die Personen im Haushalt.

Das ergibt den jeweiligen Kopfanteil der Warmmiete pro Person, dazu kommt dann min.noch der jeweilige Regelbedarf für den Lebensunterhalt, in deinem Fall bei Kindern ab 18 und unter 25 Jahren derzeit 451 Euro.

Zusammen ergibt das den jeweiligen Bedarf der Person.

Wenn Du also angenommen dann 534 Euro Bafög - erhalten würdest und kein zusätzliches Erwerbseinkommen erzielst, kannst Du vom Bafög - einen pauschalen Freibetrag von 100 Euro in Abzug bringen.

Es wird dann also vom Bafög - 100 Euro weniger als Einkommen auf deinen Bedarf angerechnet, als Du tatsächlich bekommst.

Dazu käme dann noch das Kindergeld von derzeit 250 Euro, zusammen wäre das dann dein voraussichtliches anrechenbares Einkommen.

Ist das geringer als dein Bedarf, würde Anspruch auf eine Aufstockung für dich vom Jobcenter bestehen.

Müsstest dann also unter Berücksichtigung des Kindergeldes und der möglichen Aufstockung die deine Mutter für dich bekommt entsprechend weniger Anteil für Warmmiete, Haushaltsstrom, Essen usw.an deine Mutter zahlen.

Diese pauschalen 100 Euro Freibetrag auf das Bafög - müsstest Du bis auf die darin enthaltenen 30 Euro Versicherungspauschale für notwendige berufsbedingte bzw.ausbildungsbedingte notwendige Aufwendungen einsetzen.

Würdest Du also angenommen für notwendige Fahrkosten mehr zahlen müsste, dann muss das dem Jobcenter nachgewiesen werden, der darüber liegende Betrag würde dann zusätzlich vom vorerst anrechenbarem Bafög - in Abzug gebracht.

Dadurch würde sich das anrechenbare Einkommen entsprechend verringern und die mögliche Aufstockung erhöhen.

Das trifft dann natürlich auch auf die Semestergebühren zu, der übersteigende Betrag kann auf Nachweis im Monat der Fälligkeit, also wenn es gezahlt worden ist vom vorherigen anrechenbaren Bafög - in Abzug gebracht werden.

Im Monat wo Du dann die Semestergebühren nachweislich gezahlt hast, dem Jobcenter das ganze nachgewiesen hast, erhöht sich in diesem Monat deine Aufstockung entsprechend.

Bitteschön

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