Wieviele Tage sind ein Monat Haft?

2 Antworten

Ein Monat ist ein Monat. Das wird auch so gerechnet. Also Strafbeginn ist Tagesbeginn z.B. 01.02. 2020 und Strafende ist dann der Tag, der in seiner Bezeichnung dem Beginntag gleichsteht, also in diesem Falle eben 01.03.2020 Tagesbeginn (woraus man, glaube ich, auch 29.02.2020 Tagesende machen könnte).

In Tage wird das nicht aufgeteilt, wenn ein Monat verhängt wurde. Die Aufteilung in Tage wäre nur in bestimmten Fällen gegeben, wenn nämlich die Prüfungstermine für, ich meine eine Freilassung auf Bewährung, berechnet werden (und auch da nur nach ganz bestimmten Schemata). Da würde dann von 1 Monat = 30 Tage ausgegangen... doch für die reguläre Strafzeitberechnung mit einem Urteil in dem steht '1 Monat' kannst du das nicht anwenden.

Um es zu untermauern: § 37 (4) der Strafvollstreckungsordnung

Der Tag ist zu 24 Stunden, die Woche zu sieben Tagen, der Monat und das Jahr sind nach der Kalenderzeit zu berechnen. Demgemäß ist bei der Berechnung nach Monaten oder Jahren bis zu dem Tage zu rechnen, der durch seine Zahl dem Anfangstage entspricht. Fehlt dieser Tag in dem maßgebenden Monat, so tritt an seine Stelle dessen letzter Tag.

Und bevor du fragst: JA, das heißt durchaus, dass die 'Strafdauer' (in Tagen) an und für sich variieren kann, je nachdem wann man die Haft antritt.


Spikeman197  05.12.2021, 22:22

Das hieße, wer im Februar einsitzen muss, oder darf, hat Glück und wer Januar, März, Mai, July, August, Oktober oder Dezember abbekommt, hat Pech...

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BeviBaby  05.12.2021, 22:23
@Spikeman197

Ja, im Endeffekt heißt es das. Aber in der Regel werden auch eher Haftstrafen von über einem Monat verhängt.

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smokechiller 
Beitragsersteller
 05.12.2021, 22:22

In den genauen Fall wären es 6 Monate mit Haftantritt 10.01.2022 (Montag).

Also ohne 2/3 wäre dann Haftende sozusagen der 10.07.2022? Wobei der 10.07.2022 in dem genauen Fall ein Sonntag wäre. Sonntags finden ja in der Regel (normalerweise) keine Entlassungen statt.

Vielen Dank für deine ausführliche Antwort und deine Bemühungen. Sehr vorbildlich.

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BeviBaby  05.12.2021, 22:25
@smokechiller

Ja, genau. Strafbeginn ist dann der 10.01.2022 (Tagesbeginn) plus 6 Monate wären wir beim 10.07.2022 (Tagesbeginn). Das entspricht dem 09.07.2022 (Tagesende) ergo könnte der Verurteilte schon im Laufe des 09.07.2022 entlassen werden.

Dass der 10.07. ein Sonntag ist, spielt, nebenbei, keine Rolle. Die Strafzeitberechnung läuft nicht nach den Fristen des BGB, wonach bei Sonntagen, Samstagen oder gesetzlichen Feiertagen einfach der nächste Werktag abgewartet werden müsste (wäre in dem Falle ja auch irgendwie fies, oder? ;))

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smokechiller 
Beitragsersteller
 05.12.2021, 22:28
@BeviBaby

Glaube du hast einen kleinen Schreibfehler. Der 09.07.2021 ist ein Samstag. Der 10.07.2022 ist ein Sonntag.

Wäre in der Tat sehr fies :-)

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BeviBaby  05.12.2021, 22:29
@smokechiller

Ich habs dann noch korrigiert. Aber im Endeffekt wäre es ja egal, weil im BGB sowohl auf Sonntage als auch Samstage kein Fristende fallen darf.

Aber cool, dass ich mal jemandem mit meinem Wissen aus der Vorlesung Strafvollstreckungsrecht helfen konnte. Das hab ich sofort einer Freundin aus dem Studium schreiben müssen 😅

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NonNam  05.12.2021, 22:28

Mhh. Bin mir nicht ganz sicher, dass da stimmt.

Würde bedeuten, wenn Du zu 3 Monaten verurteilt wurdest und am 1.1. in den Knast gehst, sitzt Du 90 Tage ab.

Gehst Du hingegen am 1.6. rein, musst Du 92 Tage absitzen.

Ich schaue nochmal nach... Aber vermutlich hast Du Recht.

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hmm, nie drüber nachgedacht und nie etwas drüber gelesen.

Spontan würde ich sagen: 30 Tage!

Damit wird auch in der FinanzMathematik gerechnet, wenn es um Monate geht.

12 Monate a 30 Tage sind 360 Tage und der Rest wird gerundet =;-)


smokechiller 
Beitragsersteller
 05.12.2021, 22:15

Klingt auch plausibel. Danke für deine Antwort. Der Ansatz klingt ebenfalls gut. Aber leider halt auch nur eine Vermutung und nichts konkretes :-/

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Spikeman197  05.12.2021, 22:45

Also ich bin kein Jurist, nicht mal juristischer Laie, aber das kommt so wohl einfach nicht in D vor!

Haftstrafen unter 6 Monaten werden normalerweise nicht verhängt. Da würden sich die kurzen und langen Monate ausgleichen, wer den Februar dabei hat, hat einfach Glück.

Kürzere Haftstrafen entstehen, wenn jemand seine Geldstrafe nicht zahlt, bzw. nicht zahlen kann, sogn. ErsatzFreiheitsStrafen. Und die Geldstrafe wird in Tagessätzen angegeben, die dann 1:1 in Gefängnistage umgewandelt werden, wobei da das kürzeste eben '1 Monat' ist.

So wie ich es verstehe, ist man dann eben 28 oder vllt 30 Tage in Haft, je nach dem, wie viele Tagessätze im vorangegangenen Urteil standen.

Das perverse daran: Ein Tag im Gefängnis kostet den Staat 100-250 €, die aber nicht immer jemand als Tagessatz hat. Im Extremfall könnte also ein Hartz 4-Empfänger mit 28 Tagessätzen im Knast landen, weil er 300 € nicht zahlen kann.

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