Wieviel zählt die Praxisnote in der Ausbildung ( Finanzwirt)?

4 Antworten

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Ich habe irgendwo noch meine Excel Tabelle mit den Formeln, aber ich glaube die Auswirkung der Note war marginal und schlug kaum ins Gewicht.

Die Note interessiert am Ende jedoch niemanden.


Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 17:16

Die Praxisnote ergibt sich wohl aus den verschiedenen Beurteilungen und wird einem wohl kurz vor dem Abschlussprüfungen mitgeteilt, zumindest entnehme ich das der Prüfungsordnung. Ja, wahrscheinlich wird man dann nicht übernommen. Oder ist erst mal Tariflich beschäftigt oder die Verbeamtung auf Probe ist mit Auflagen verbunden?

Praxis fließt mit knapp 20 % in die Endnote ein.

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Also bei uns (ist aber gehobener Dienst) hat sie gerade mal 5 fach in die Abschlussnote reingezählt und laut einer PP, die wir bekommen haben 12,5% (kann je nach Bundesland variieren).

Ist also vergleichsweise wenig als die Noten in der Theorie.

Die Praxisnote ist aber wirklich kaum noch interessant, wenn du fertig bist.


Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 17:22

Mittlerer Dienst ist glaub ich ähnlich (zählt 6 fach) im Gegensatz zu den schriftlichen Abschlussklausuren (20fach). Aber würden die einen wirklich übernehmen, wenn man die Praxisnote lediglich ausreichend oder sogar mangelhaft ist? Kann mir vorstellen dass man zumindest auflagen bekommt? Oder evtl erstmal nur befristet Tarifbeschäftigt wird?

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Giota210  27.12.2023, 17:26
@Kittyka2
im Gegensatz zu den schriftlichen Abschlussklausuren.

Das ist wahr. Die Laufbahnprüfungen haben bei uns auch schon fast mehr als 50% ausgemacht.

Aber würden die einen wirklich übernehmen, wenn man die Praxisnote lediglich ausreichend oder sogar mangelhaft ist?

Ausreichend sind (zumindest bei uns) 5 Punkte und das reicht aus.

Wenn es schlechter war, dann wurde man nicht übernommen (waren aus meinem Jahrgang 4 Leute), auch wenn man durch die schriftlichen irgendwie kommt.

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 17:27
@Giota210

was muss denn passieren, dass man in Praxis lediglich auf mangelhaft kommt?

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Giota210  27.12.2023, 17:40
@Kittyka2

Indem die Beurteilungen schlecht ausfallen.

Du bekommst von jeder Dienststelle, in der du bist, eine Beurteilung.

Und wenn da alles schlecht gewertet wurde... Am Ende der Ausbildung wird eine einheitliche Beurteilung erstellt, wo die einzelnen Beurteilungen quasi in Punkte umgewandelt werden und da mit reingehen, sodass du für die Praxis eine abschließende Beurteilung hast.

Dabei nehmen die deine Beste und deine schlechteste Beurteilung raus und bilden die Note anhand der anderen Beurteilungen.

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 17:42
@Giota210

Okay und dann wird dir gesagt, dass man dich nicht übernehmen wird, auch wenn du insgesamt bestanden hast? Gibt es evtl auch die Möglichkeit mit Auflagen? Also dass deine Verbeamtung auf Probe z.B. mit der Auflage verbunden ist, sich zu bessern? Oder man erstmal als Tarifbeschäftigte engagiert wird?

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 17:46
@Giota210

Ich könnte mir vorstellen, dass aufgrund des Personalmangels schon viel dazu gehört, wenn man es lediglich auf mangelhaft schafft....Null Bock Haltung vielleicht? Zu langsam? Ständig zu spät? 20 Mal die gleichen Fragen stellen, ständig nicht wissen, was man machen soll...frech zu Kollegen/Kunden?

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Giota210  27.12.2023, 18:47
@Kittyka2
Null Bock Haltung vielleicht?

Das wäre schon ein Extrembeispiel.

Aber ja. Solche Sachen wie Unpünktlichkeit, gefühlt 100 Mal das Gleiche Fragen, schlampiges Arbeiten oder auch bestimmte Charaktereigenschagten wie fehlende Teamfähigkeit/ Kritikfähigkeit, Unhöflichkeit etc. können dazu führen, dass Beurteilungen so schlecht ausfallen.

Okay und dann wird dir gesagt, dass man dich nicht übernehmen wird, auch wenn du insgesamt bestanden hast?

Das können sie in Einzelfällen durchaus tun, wenn die Leistungen für die nicht gut genug sind.

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 18:53
@Giota210

Ja, ich glaube, die erwarten, dass man sich selber erstmal Gedanken und Lösungsvorschläge macht, bevor man zu seinem Bearbeiter geht und da fragt. Wir haben ja auch Scripte, wo eigentlich alles drin steht und nen typischen Ablaufplan ausgedruckt, mit Dingen, die man erledigen soll. Wie viel waren denn in deinem Jahrgang? Vier Leute klingt ja nicht wirklich viel.

Fragen sind ja gerade am Beginn der Ausbildung sehr gern gesehen, aber irgendwann muss das sitzen und spätestens nach Ende der Ausbildung kann man eher kaum noch Hilfestellungen erwarten.

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Giota210  27.12.2023, 18:59
@Kittyka2
Ja, ich glaube, die erwarten, dass man sich selber erstmal Gedanken und Lösungsvorschläge macht, bevor man zu seinem Bearbeiter geht und da fragt.

Genau. Wenn du immer noch falsch liegst, dann sagen die dir auch, wie es richtig geht.

Wie viel waren denn in deinem Jahrgang?

Also wir sind anfangs mit knapp 126 Leuten gestartet. Zu den Laufbahnprüfungen im August sind 102 angetreten (Der Rest ist entweder durch die Zwischenprüfung gefallen, die nach dem ersten Studienabschnitt geschrieben wird, oder ist selbst weggegangen).

Von den 102 sind 26 erstmal durch die LP durchgefallen (die wiederholen nochmal die LP).

Vier Leute klingt ja nicht wirklich viel.

Naja, es geht. Diese vier sind aber auch unter den Wiederholern für die LP.

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Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 19:03
@Giota210

Ich weiß von einem Absolventen (auch Wiederholer, der dann aber bestanden hat) dass letztlich nur 2 Leute nicht übernommen wurden. Der eine soll mehr am Handy gechattet haben als alles andere und der andere wollte wohl freiwillig auch nicht ins Amt)

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Giota210  27.12.2023, 19:19
@Kittyka2

Das sind aber wieder mal Paradebeispiele für Extremfälle.

Ich würde mir an deiner Stelle keine Gedanken machen.

Lass dich einfach drauf ein und du wirst sehen, ob es was für dich ist oder nicht. Und gib dein Bestes. Auch die Ausbilder wissen, dass man nicht alles kann (Daher ist man Anwärter).

Und (da ich selber so bin) auch nach der Ausbildung weißt du nicht alles.

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Es gibt eine Prüfungsordnung, da kannst du nachschauen wie sie einfließt. Erfahrungsgemäß nicht sonderlich stark, allerdings stellt sich bei der natürlich die Frage ob sie dich übernehmen, wenn deine Praxisnote sehr sehr schlecht ist.

Und natürlich wird letztlich im Beamtenverhältnis auf Probe auch nur der Praxisdienst, den du dann verübst mit reingenommen, insofern ist natürlich der weitere Weg fraglich wenn man sich nicht massiv bessert.


Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 17:15

Die Praxisnote ergibt sich wohl aus den verschiedenen Beurteilungen und wird einem wohl kurz vor dem Abschlussprüfungen mitgeteilt, zumindest entnehme ich das der Prüfungsordnung. Ja, wahrscheinlich wird man dann nicht übernommen. Oder ist erst mal Tariflich beschäftigt oder die Verbeamtung auf Probe ist mit Auflagen verbunden?

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Deine Note wird am Ende niemanden mehr interessieren.


Kittyka2 
Beitragsersteller
 27.12.2023, 14:54

Ich meine mal, dass gesagt wurde, die schriftlichen Abschlussklausuren machen den Großteil der Note aus. Aber man wird ja auch praktisch beurteilt und ich kann mir kaum vorstellen, dass es gerne gesehen wird, wenn man zb immer nur 4ren und 5en in der Praxis hat, selbst wenn man Schriftlich besser ist.

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