Beamter auf Widerruf?

3 Antworten

"beamter auf widerruf" 1. Ergebnis: https://www.dbb.de/lexikon/themenartikel/b/beamtenanwaerter.html

Bewerber, die die Befähigung durch Ableisten eines Vorbereitungsdienstes erwerben müssen, sind vom Dienstherrn zunächst in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zu berufen (§ 6 Abs. 4 BBG, § 4 Abs. 4 BeamtStG).
[...]
Der Beamte auf Widerruf erhält Bezüge, hat Anspruch auf Beihilfe.

Der letzte Teilsatz heißt vermutl. implizit, dass du eine PKV brauchst.

notting

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Beamter auf Widerruf (BaW) ist der beamtenrechtliche Status, den man als Beamtenanwärter (keine Azubis!) während des Ableisten eines Vorbereitungsdienstes inne hat. 

Je nach angestrebter Laufbahn unterscheidet sich die Dauer, die man den Status hat:

  • mittlerer Dienst: Dauer der zweijährigen Ausbildung
  • gehobener Dienst: Dauer des dreijährigen dualen Studiums
  • höherer Dienst: Dauer des Referendariats [gilt - wenn überhaupt - nur noch für Lehramtsstudenten, Rechtsreferendare sind meines Wissens nach seit 2018(?) keine BaW mehr]

Als BaW hat man zwar sämtliche beamtenrechtlichen Rechte und Pflichten, allerdings kann das Dienstverhältnis jederzeit durch den Dienstherrn endgültig und ab sofort beendet werden. Dennoch soll der Dienstherr einem das Ableisten der Prüfungen ermöglichen.

Beamtenanwärter sind daher versicherungsfrei in der gesetzlichen Sozialversicherung und können grds. zwischen der privaten Krankenversicherung (PKV) und einer freiwilligen Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) wählen.

Der Status BaW endet automatisch mit dem endgültigen Nichtbestehen einer Zwischenprüfung sowie dem Bestehen oder endgültigen Nichtbestehen der Laufbahnprüfung.

Als BaW erhält man Anwärterbezüge für das jeweilige Einstiegsamt in der angestrebten Laufbahn.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Zollbeamtin / Beamtin im gehobenen Zolldienst

Wenn du als Auszubildender als Beamter auf Widerruf eingestellt wirst, musst du dich selbst um eine Krankenversicherung für 50 % der Krankheitskosten kümmern, der Rest wird vom Dienstherrn (es heißt hier nicht "Arbeitgeber") als sogenannte Beihilfe gezahlt. Aber auch nur im Bereich dessen, was eine gesetzliche Krankenkasse zahlen würde.