Wieviel Urlaub im rechtlichen Sinne haben Lehrer in Bayern?
Eine Bekannte fängt im nächsten Jahr eine Stelle in einer Behörde an, allerdings nur auf Abordnung,. In dieser Behörde wird sie zu 75 % arbeiten. Die restlichen 25 % bleibt sie weiterhin Lehrerin an einer Grundschule, abzuleisten an 1 Tag in der Woche. Sie ist verbeamtet. Wieviel Urlaub wird sie haben? Wie wird das berechnet werden? Hat sie dann, wenn SchulFerien sind, praktisch nur eine 4 Tage Woche in der Behörde?
5 Antworten
Ich nehme mal ganz stark an, dass sowohl die Lehrertätigkeit als auch die Behördentätigkeit im Dienst für den Freistaat Bayern stattfindet, richtig.
Der Freistaat wäre also in beiden Fällen der Arbeitgeber und somit ist es eine Anstellung mit zwei Einsatzorten. Demzufolge sollte die normale UrlMW von Bayern gelten: http://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayUrlMV/true?AspxAutoDetectCookieSupport=1
Korrigiere man mich, wenn ich irre.
Hallo meisengeige,
du kannst mal googeln unter Beamtengesetz, Urlaub Lehrer, Urlaub Beamte.
Daraus ergibt sich: Lehrer haben 30 Tage Tarifurlaub, der mit der unterrichtsfreien Zeit abgegolten ist.
Die Ferien zählen also nicht als Urlaub, sondern als unterrichtsfreie Zeit. Und das heißt, dass Lehrer in den Ferien Planungen, Korrekturen, Fortbildung, Konferenzen haben.
Auch die tägliche Arbeitszeit besteht ja nicht nur in Unterrichtszeit.
Wird ein Lehrer in den Ferien krank und sinkt dadurch die Zahl seiner freien Tage unter 30, dann hat er Anspruch auf freie Tage während der Schulzeit.
Wann jetzt die Urlaubstage deiner Bekannten bei der Behörde sind und/oder ob die Ferien vollständig angerechnet werden, müsste deine Bekannte mit beiden Dienststellen klären.
Ich vermute jedoch, dass sie von ihrer Stundenzahl bei der Behörde 75% der tariflichen Urlaubstage (= ca 7 Tage) weniger leisten muss, dass aber der Urlaubstermin zeitmäßig in die Schulferien fällt.
Hallo meisengeige,
ich vermute mal, es ist so: sie hat eine 75%-Stelle in der Behörde, daher berechnet sich der Urlaubsanspruch wie folgt:
Urlaubsanspruch in Tagen pro Jahr mal 0,75 = Anspruch auf Urlaub in bezug auf die 3/4-Stelle.
Beispiel: als Vollzeit arbeitende Beamtin in dieser Behörde hätte sie Anspruch auf 30 Tage. Also 30x0,75=22,5= 23 Urlaubstage.
Lehrer haben grundsätzlich während der Schulferien frei, egal ob sie eine halbe, dreiviertel oder ganze Stelle haben.
Deine Bekannte hat also während der Schulferien "schuldienstfrei", aber muss dennoch in der Behörde arbeiten. In Bezug auf diese Arbeit stehen ihr aber natürlich 75% der regulären Urlaubstage zu.
Der Urlaub wird sich wohl 3:1 aufteilen, aber das ist eine Festlegung und Vereinbarung im Arbeitsvertrag!
Wenn es die Schulbehörde selber sein sollte, tritt ja durch Abordnung keine Gehaltsänderung auf. Ist es eine andere Behörde, wird ja zwischen beiden Behörden ein Vertrag mit entsprechenden Vereinbahrungen bezüglich des Gehaltes und Urlaub getroffen.
Die Frage ist, ob Lehrer rein rechtlich gesehen eben auch nur die 29 Tage Urlaub im Jahr haben
Beamte in Bayern haben Anspruch auf 30 Tage Urlaub im Jahr, so auch Lehrer. Die restlichen Schulferien gelten nicht als Erholungsurlaub, sondern als dienstfrei.
Das sollte sie , die Lehrerin selbst wissen , sie bekommt ihren Urlaub wie üblich von ihrer Dienststelle - Schule !
Wie ein Monteur , bleibt sie ja bei dem eigentlichen Arbeitgeber ! Die andere Dienststelle untersteht ja dem gleichen Ministerium .
danke aber .....versteh ich jetzt grad nicht...zumindest wieviel dann der 1 Teil dann Tage bedeutet. Sie ist ja ausgeliehen (Abordnung), da wird sie wohl keinen (neuen) Arbeitsvertrag bekommen. Sie ist im übrigen verbeamtet. Die Frage ist, ob Lehrer rein rechtlich gesehen eben auch nur die 29 Tage Urlaub im Jahr haben???